Daniel Bahr: G-BA entscheidet (06/2013)

Daniel Bahr: G-BA entscheidet

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat, was bereits niemand mehr erwartet hatte, inzwischen doch geantwortet. Vier Wochen später, nachdem GenoGyn ihn schriftlich gebeten hatte, in dem von der Bundesregierung geplanten Präventionsgesetz neben Hausärzten, Betriebsärzten und Kinderärzten auch die Frauenärzte mit einzubeziehen, schrieb Bahr am 17. Mai (Posteingang: 27. Mai), dass er den hohen Anteil der präventiven Maßnahmen in der täglichen Arbeit der Gynäkologinnen und Gynäkologen durchaus zu würdigen wisse, und hob dabei ausdrücklich die von GenoGyn initiierte zertifizierte Ausbildung in „Präventionsmedizin“ hervor. Allerdings, so Bahr, bleibe es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche präventiven Leistungen der Gynäkologinnen und Gynäkologen Bestandteil einer Gesundheitsuntersuchung im Sinne des § 25 SGB V-E sind. Diese Auskunft ist natürlich nicht wirklich befriedigend, denn im Präventionsgesetz werden die Hausärzte, Betriebsärzte und Kinderärzte bleiben, die Frauenärzte dagegen offenbar nicht hinzukommen. Doch immerhin: Dem Bundesgesundheitsministerium ist das Problem jetzt bekannt. Vielleicht ergibt sich, zum Beispiel auf dem kleinen Dienstweg zwischen BMG und G-BA, doch noch Spielraum für eine größere Rolle der Gynäkologinnen und Gynäkologen im geplanten Präventionsgesetz.
Das Antwortschreiben

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