Dr. Deisler:BÄK ist zuständig (12/2013)

Dr. Deisler: BÄK ist zuständig

Dr. jur. Harald Deisler ist Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und als solchen hat GenoGyn ihn bereits zweimal angeschrieben: einmal am 25. September und dann noch einmal am 5. November 2013. In beiden Briefen ging es um das leidige Thema Ringversuch „Urinsediment“, im letzteren um die dringende Bitte einer Aussetzung der Überprüfung, bis die akkreditierten Institute zeitlich wieder in der Lage sind, die Ringversuche durchzuführen. Dass das entsprechende Zertifikat zwingend erforderlich ist, um die Schwangerenbetreuung nach GOP 01770 EBM abrechnen zu dürfen, scheint Herrn Dr. Deisler nicht sonderlich zu bedrücken: Am 18. November, also rund sieben bzw. zwei Wochen später, ließ er durch die „Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation – Patienteninformation“ mitteilen, dass nicht der G-BA, sondern die Bundesärztekammer (BÄK) für solche Sachen zuständig wäre. Und die BÄK säße nicht wie der G-BA in der Wegelystr. 8, sondern 55 Meter um die Ecke, am Herbert-Lewin-Platz 1. Tja, das muss man alles wissen, wenn man mit Funktionären unseres Gesundheitswesens zu tun haben will. Man schiebt, wo man nur kann, delegiert und verteilt; konkrete Antworten auf eindeutige Fragen gibt es nicht. Und sollte es doch mal drängen, etwas vielleicht, dann wird notfalls die „Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation – Patienteninformation“ gesattelt. Was auch immer eine solche Stabsabteilung sonst noch macht, als „Patienten“ sollten wir niedergelassene Frauenärztinnen und Frauenärzte uns aber trotzdem nicht fühlen, auch wenn mancher Funktionär das offenbar genau so sieht.

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