Holperiger Start des erweiterten Baby-Basis-Ultraschalls – Frauenärzte kritisieren unangemessene Vergütung für neue Leistung (16.01.2014)

Köln. Zum 1. Juli des vorigen Jahres waren die Mutterschaftsrichtlinien ergänzt worden: Fortan hatten Schwangere Anspruch auf eine von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene erweiterte Ultraschalluntersuchung im zweiten Trimenon, wie eine Info-Broschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ihnen verkündete. Peinlicher Schönheitsfehler: Die Honorierung dieser ärztlichen Mehrleistung war zu dem Zeitpunkt noch keinesfalls im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. In vielen Regionen Deutschlands mussten werdende Mütter die Untersuchung privat zahlen und konnten sich die Kosten später von der Krankenkasse erstatten lassen. In Ausnahmefällen war die direkte Abrechnung mit den Kassen über vorläufige Symbolziffern möglich. „Man spekulierte möglicherweise darauf, dass auch dieser Mehraufwand im Rahmen der ohnehin knapp bemessenen Schwangerschaftspauschale nach Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 zusätzlich von den Ärzten gestemmt werde“, so wurde im Vorstand der ärztlichen Genossenschaft GenoGyn vermutet. Für die Gynäkologen deutet vieles darauf hin, denn die für den erweiterten Baby-Ultraschall nun endlich beschlossene und seit 10. Januar 2014 gültige Ziffer GOP 01771 im EBM „kann mit einer jetzt bekannt gewordenen Vergütung von gerade einmal 44 Euro für die Beratung und die Durchführung der umfänglichen Mehrleistung nur als symbolisch gewertet werden“.

Die 44 Euro stehen nach Ansicht der GenoGyn in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, der für die erweiterte Untersuchung erforderlich ist. „Der Gynäkologe muss ja nicht nur ein geeignetes Ultraschallgerät vorhalten, das allein in der Anschaffung durchaus dem Preis eines neuen Mittelklasse-Autos oder gar darüber entsprechen kann. Zudem muss die nötige Qualifikation erworben und in einer Prüfung nachgewiesen werden. Neben dem höheren Beratungs- und Zeitaufwand sehen wir uns obendrein ggf. noch einem höheren Haftungsrisiko gegenüber“, so Dr. Wolf Dieter Fiessler aus dem Vorstand der GenoGyn. Angesichts dieses zusätzlichen fachlichen und zeitlichen Aufwandes sei die nun festgelegte Honorierung nicht akzeptabel. Die GenoGyn fordert eine deutliche Nachbesserung. Der zusätzliche Beratungsaufwand, der in der Übergangszeit noch honoriert wurde, findet nun keine Berücksichtigung mehr. Selbst bei Mehrlingen kann die neue GOP nur einmal berechnet werden.

Beim einfachen Baby-Ultraschall wird die Lage der Plazenta geprüft und die Größe von Kopf und Bauch des Kindes vermessen sowie die Länge des Oberschenkelknochens. Bei der erweiterten Variante werden unter anderem zusätzlich die Form von Kopf und Hirnkammern, die Entwicklung von Hals und Rücken sowie das Herz und sein Größenverhältnis zum Brustkorb des Ungeborenen genauer untersucht. Auch wird geschaut, ob die vordere Bauchwand geschlossen ist und ob Magen und Harnblase zu sehen sind. Entwicklungsstörungen des Kindes sollen so frühzeitig erkannt werden.

Die GenoGyn betrachtet die neue Leistung für Schwangere als absolut sinnvoll, warnt aber zugleich davor, sie nach dem holperigen Start jetzt durch eine beschämende Vergütung des apparativen, zeitlichen und fachlichen Aufwandes gleich wieder infrage zu stellen. Dr. Fiessler: „Zeitgemäße Schwangerschaftsvorsorge ist nicht zu gewährleisten, wenn sie nur auf dem Papier angeboten wird, ohne die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Alle beklagen die geringe Geburtenrate in Deutschland. Aber eine stiefmütterliche Behandlung der Schwangerschaftsvorsorge trägt sicher nicht dazu bei, die bedenkliche demografische Entwicklung umzukehren.“