GenoGyn ist die „Partnerschaft der Erfolgreichen“, d.h. die Mitglieder der GenoGyn sind gynäkologische Arztpraxen, die medizinisch und wirtschaftlich entweder schon sehr erfolgreich arbeiten, oder Praxen, die auf gutem Wege dorthin sind; und das zum Teil losgelöst von oder zum Teil parallel zu den Sachzwängen durch Behörden, Krankenkassen und den Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung. GenoGyn bietet zum einen wirtschaftliche Vorteile durch Einkaufsgemeinschaften und Kooperationen mit großen Firmen und sichert so die Praxiswirtschaftlichkeit ihrer Mitglieder. Zum anderen steht den Mitgliedern eine umfängliche Basisberatung zur Verfügung:

  • Jedes Mitglied erhält bei einem juristischen Problem von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei eine kostenfreie Erstberatung, mehr
  • jedes Mitglied erhält bei einem Abrechnungsproblem (EBM, GOÄ und IGeL) von erfahrenen Kollegen eine kostenfreie Erstberatung, mehr
  • jedes Mitglied erhält bei einem kassenärztlichen Problem (Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Arzneimittelregress) von erfahrenen Kollegen eine kostenfreie Erstberatung, mehr
  • jedes Mitglied bezahlt für GenoGyn-Fortbildungen und -Seminare, insbesondere für EBM- und GOÄ-Seminare, reduzierte Gebühren
  • jedes Mitglied wird auf Wunsch kostenfrei auf frauenarzt-suche.de gelistet.

Durch Rabatte beim Wareneinkauf und durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen spart jedes Mitglied durchschnittlich 940 Euro pro Jahr. mehr in g+g 10.2009 Weitere Pluspunkte:

  • Zur nachhaltigen Praxisoptimierung, bei einer Praxisübernahme oder bei der Praxisabgabe vermittelt GenoGyn an ihre Mitglieder darüber hinaus – und das ist beispiellos – eine individuelle Beratung durch erfolgreiche, erfahrene Praxisinhaber. mehr

  • Mit dem Qualitätsmanagementsystem GenoGyn „QM interaktiv“ steht den Mitgliedern eine praktisch papierlose, äußerst kostengünstige und sehr flexible QM-Lösung zur Verfügung. Das EDV-System, das sämtliche Forderungen der gesetzlichen QM-Richtlinien erfüllt, ist speziell auf die Fachgruppe Gynäkologie zugeschnitten, und es ist völlig unabhängig von Pharmafirmen, KV’en und Gesundheitskonzernen. mehr

  • Seit 2008 forciert die GenoGyn die Umstrukturierung der frauenärztlichen Praxis in eine Präventionspraxis. Die gynäkologische Praxis herkömmlicher Art hat keine Zukunft. Wer sich nicht umstellt, wird durch Strukturveränderungen in den nächsten Jahren aufgerieben. Traditionelle Aufgabenbereiche werden entfallen und müssen durch neue ersetzt werden. Die Präventionsmedizin bietet sie uns! Deshalb gehört eine komplette und zertifizierte Fortbildungsreihe in Präventionsmedizin zu unserem Fortbildungsprogramm. mehr


Die Entwicklung im deutschen Gesundheitssystem hat uns veranlasst, zunehmend auch auf berufspolitischer Ebene aktiv zu werden. GenoGyn fordert

  • die Beibehaltung einer wohnortnahen fachärztlichen Versorgung,
  • eine bundeseinheitliche Vergütung,
  • die Kostenerstattung und
  • den Ausbau der Prävention.

Die Forderungen der GenoGyn im Einzelnen („Positionspapier 2015“) finden Sie unter. Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, aber auch um das Anliegen der frauenärztlichen Fachgruppe generell zu unterstützen, geben wir in unregelmäßigen Abständen Mitteilungen an die Presse heraus.


Außerdem gestaltet die Pressestelle für GenoGyn in jeder Ausgabe der Fachzeitschrift gynäkologie + geburtshilfe zwei redaktionelle Seiten. mehr Sie sehen: Die Solidargemeinschaft einer Genossenschaft wie GenoGyn bietet nicht nur jedem einzelnen Mitglied klare Vorteile – auch als Verbund kann sie neue und für Arztgruppen durchaus innovative Wege gehen und Projekte realisieren, die in ihrer Intensität weder ein Berufsverband als Verein noch eine Kassenärztliche Vereinigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts durchführen oder durchsetzen kann. Wenn Sie bereit sind, uns auf diesem Weg zu begleiten, dann erwarten wir auch gerne Ihre Mitgliedschaft. Beachten Sie bitte abschließend, dass der Geschäftsanteil an der Genossenschaft „GenoGyn Rheinland“ (511,29 Euro – zahlbar auch in Raten) kein jährlich neu einzuzahlender Vereinsbeitrag ist. Der Anteil wird als Geschäftsguthaben gutgeschrieben und kann gemäß der vorgeschriebenen Frist auch wieder gekündigt werden. Nach § 40 der Satzung ist die Nachschusspflicht auf die Haftsumme (Geschäftsanteil) beschränkt.

Nachforderungen zu einem späteren Zeitpunkt sind definitiv ausgeschlossen. Außerdem garantiert der Vorstand der GenoGyn Rheinland jedem Mitglied, dass der Geschäftsanteil auf ein Festgeldkonto deponiert wird und unangetastet bleibt. Ihr Geschäftsanteil bleibt Ihnen also sicher erhalten! Als Organisationspauschale wird ein Betrag von monatlich 17,00 Euro erhoben. Die Zahlung ist der Einfachheit halber nur per Einzugsermächtigung für ein Kalenderjahr möglich. Selbstverständlich ist die Pauschale steuerlich absetzbar. Bei Gemeinschaftspraxen bleiben der Geschäftsanteil und die Organisationspauschale stets gleich, nämlich einmalig 511,29 und monatlich 17,00 Euro – egal, wie viele Ärztinnen oder Ärzte in der Gemeinschaftspraxis arbeiten.

Erfolg ist planbar! – GenoGyn ist die „Partnerschaft der Erfolgreichen“! Wir wollen nicht nur reagieren, sondern wir wollen unsere Zukunft aktiv mitgestalten! Und wenn Sie dabei wären – dann wäre das sehr schön. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie erhalten von unserer Geschäftsstelle gerne eine Beitrittserklärung und weitere Informationen zugeschickt. Die Satzung finden Sie unter.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
GenoGyn Rheinland
Der Vorstand