Prüfung der Praxis-Website (03/2013)

Prüfung der Praxis-Website

Laut einer Studie der Stiftung Gesundheit („Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2012“) halten die meisten niedergelassenen Ärzte Marketing-Maßnahmen in der Praxis für wichtig. Bei der Frage nach den besten Marketing-Maßnahmen liegt dabei die Internetpräsenz wie in den Vorjahren unangefochten auf Platz eins. Von den Ärzten, die keine Praxis-Website besitzen, begründet fast jeder Vierte dies mit zu vielen rechtlichen Unsicherheiten, selbst dann, wenn der Auftritt von einem professionellen Anbieter erstellt wird. Da ist sicher was dran, denn der Studie zufolge sind von den Website-Besitzern in der Vergangenheit 8,7 Prozent kostenpflichtig einmal abgemahnt worden, 0,5 Prozent sogar mehrfach. Doch davor kann man sich heutzutage gut schützen, nämlich indem man die vorbereitete oder auch die bereits freigeschaltete Praxis-Website von einem Fachjuristen überprüfen lässt. Der Justiziar und Partner der GenoGyn, die im Medizinrecht renommierte Anwaltskanzlei Dr. Halbe – Rechtsanwälte bietet eine solche Überprüfung an. Um potentielle Abmahner schon von vorneherein zu warnen, kann auf der Startseite der Praxis-Website nach der Prüfung ein Prüfsiegel der Kanzlei eingestellt werden. Die Kosten für die Überprüfung sind selbstverständlich abhängig vom Umfang der Website. Mitglieder der GenoGyn erhalten von der Kanzlei ein besonders günstiges Angebot.

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