Warnung: Geschenke für Patienten (03/2014)

Warnung: Geschenke für Patienten

Die Firma heißt Baudek & Schierhorn GmbH, sitzt in Hamburg und bietet Arztpraxen an, Gratisproben von Kosmetik- oder Pharmafirmen zur Verfügung zu stellen, die an Patientinnen weiter verschenkt werden können. Aktuell läuft eine „Maybelline Jade Better Skin“-Aktion, bei der auf Postkarten je ein Sachet mit einer Make-Up-Probe aufgeklebt ist. Eine klassische Win-Win-Situation, will man meinen: Der Hersteller profitiert, weil sein Produkt in den Markt gedrückt wird; der Vermittler profitiert, weil er vom Hersteller für die Verbreitung des Artikels bezahlt wird; die Arztpraxis profitiert, weil sie „kostenfrei und unverbindlich“ Präsente verteilen darf; und die Patientin, Kundin in spe, profitiert, weil sie ein „attraktives“ Geschenk erhält. Nur: Erlaubt ist Letzteres nicht. Die Patientin, so der Justiziar der GenoGyn, die im Medizinrecht renommierte Anwaltskanzlei Dr. Halbe – Rechtsanwälte, könnte durch Umstände und Wahrnehmung dahin gehend beeinflusst werden, das erhaltene Produkt als besonders hochwertig, vor allem als medizinisch besonders hochwertig zu empfinden – quasi als ärztlich empfohlenes Therapeutikum. Doch genau das ist es nicht.

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