Regress-Schutzkonzept
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Angebot:
Sonderkonditionen für GenoGyn-Mitglieder
Ausgangssituation:
Zunehmende Prüfungen und Regresse der Krankenkassen waren für die medmedias GmbH Anlaß, ein neues Regressschutzkonzept für Arztpraxen ins Leben zu rufen. Andere Versicherungsformen waren entweder nicht finanzierbar und wurden deshalb aufgegeben, oder sie waren zu restriktiv, d.h. ohne wirklichen Nutzen für die Betroffenen.
Die Ausgestaltung eines seriösen und soliden Versicherungsmodells erwies sich zunächst als sehr schwierig. Grund dafür sind sowohl die hohen Schadensquoten als auch die sehr starken Schwankungen der vollstreckten Regreßsummen über die verschiedenen KVen hinweg. Diese Problematik wurde für das Versicherungsunternehmen ALLIANZ im Rahmen eines aufwendigen Gutachtens durch eine der größten und im Prüfungswesen äußerst erfahrenen Anwaltskanzlei belegt. Das Gutachten zeigt eine seriös quantifizierte, tatsächliche Prüfungshäufigkeit und Schadensquote, aufgeteilt nach Fachgruppen.
Trotz der systemimmanenten Probleme ist es gelungen, ein völlig neues Konzept der Versicherung zu etablieren – und zwar ohne regionale Einschränkungen. Allerdings mußte eine fachgruppen-unterschiedliche Beitragshöhe eingeführt werden.
Im Gegensatz zu anderen Versicherungen besteht hier jedoch keine Einzel- sondern eine Gruppenversicherung. Diese ist im Schadensfall nicht durch das Versicherungsunternehmen kündbar – ein Alleinstellungsmerkmal in der deutschen Versicherungslandschaft.
Der Beitritt zur Gruppenversicherung erfolgt rechtlich durch eine Stille Beteiligung des Arztes an einem Unternehmen. Geschäftsgegenstand dieses Unternehmens ist die Gewährung und vergünstigte Bereitstellung von Dienstleistungen für die beteiligten Ärzte (wie die Versicherung gegen Regresse, Finanz- und Steuerberatung, allgemeine Rechtsberatung u.s.w.). Die Höhe der Stillen Beteiligung beträgt ein Versicherungsjahresbeitrag.
Beim Eintreten eines Prüfungsfalls ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene, zeit- und kostenintensive Rechtsberatung und -begleitung durch die Versicherung mit abgedeckt. Gleiches gilt für die bei der Regressabwehr notwendigen, tiefergehenden Detailanalysen. Auch hierbei handelt es sich um einmalige Leistungen, die kein anderer Versicherer in diesem Umfang und in dieser Tiefe anbietet.
Abgedeckte Leistungen:
Wird ein Prüfverfahren eingeleitet oder kommt es zum Regress, stehen dem Arzt folgende Leistungen zu:
- Schadenabdeckung in Höhe von EUR 100.000,- pro Schadenfall
- Rechtsberatung durch ein Kompetenzzentrum bereits bei Einleitung eines Verfahrens
- Vor-Ort-Betreuung durch einen Anwalt im Verfahrensfall
- Im Prüfungsfall erhält man alle notwendigen Auswertungen im Rahmen seiner Regressabsicherung.
Information:
Dr. Jörg Blettenberg
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