Fragen zur Notdienstreform (06/2013)

Fragen zur Notdienstreform

Das Aktionsbündnis Fachärztlicher Organisationen (AFO), also HNOnet NRW eG, Orthonet-NRW eG, Uro-GmbH Nordrhein, Anästhesienetz NRW e.V. und GenoGyn eG, hat am 17. Mai 2013 in einem Schreiben an Dr. jur. Horst Bartels von der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein um die Beantwortung von Fragen rund um die geplante Notdienstreform gebeten. Dabei ging es einmal um die Frage, ob es rechtens ist, wenn in der KVNO-Vertreterversammlung Psychotherapeutische Mitglieder, ermächtigte Krankenhausärzte und in zugelassenen Versorgungszentren angestellte Ärzte über eine Reform abstimmen, an deren Konsequenzen sie weder personell noch finanziell beteiligt sind, und zweitens um die Frage, ob es rechtens ist, wenn künftig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte via Umlage mit ihrem eigenen Geld zur Finanzierung des Notdienstes in Gänze oder teilweise herangezogen werden. Ob Bartels antwortet? Und wenn ja, was wird er antworten? Wir sind gespannt.
Der Brief

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