Notdienstreform: „Es ist rechtens“ (07/2013)

Notdienstreform: „Es ist rechtens“

Das Aktionsbündnis Fachärztlicher Organisationen (AFO) hat gefragt, und Dr. jur. Horst Bartels von der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat geantwortet. Ihm zufolge ist es rechtens, wenn in der KVNO-Vertreterversammlung Psychotherapeutische Mitglieder, ermächtigte Krankenhausärzte und in zugelassenen Versorgungszentren angestellte Ärzte über eine Reform abstimmen, an deren Konsequenzen sie weder personell noch finanziell beteiligt sind. Außerdem ist es rechtens, wenn künftig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte via Umlage mit ihrem eigenen Geld zur Finanzierung des Notdienstes in Gänze oder teilweise herangezogen werden. Und das, so Bartels, gemäß Paragraf Soundso, Soundso und Soundso, juristisch also alles offenbar clean – aber trotzdem ein Unding. Denn wie können solche zumindest zweifelhaften Bestimmungen überhaupt zustande kommen? Wahrscheinlich hat der Grünen-Politiker Winfried Kretschmann recht, als er einmal in einem SPIEGEL-Gespräch bedauernd anmerkte: „Es entscheidet in der Demokratie nicht das Richtige über das Falsche, sondern die Mehrheit über die Minderheit.“
Das Antwortschreiben

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