Offener Brief an den Arbeitgeberverband (04/2014)

An den
Präsidenten der Bundesvereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA
Breite Straße 29, 10178 Berlin

„Mobil-Prämie 2014“ der BKK Mobil Oil

Sehr geehrter Herr Kramer,

mit Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Betriebskrankenkasse Mobil Oil, Arnulfstraße 27, 80335 München, ihren beitragszahlenden Mitgliedern in diesem Jahr eine Art Treueprämie in Höhe von 120,00 Euro erstatten wird.

Da Arbeitgeber als Lohnnebenkosten einen Anteil an der Gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeitnehmer tragen, stellt sich die Frage, und diese möchten wir gerne an Sie weitergeben, ob die Krankenkasse die Prämie nicht anteilmäßig auch den Arbeitgebern erstatten muss.

GenoGyn Rheinland ist ein firmenunabhängiges und politisch freies Gemeinschaftsunternehmen von zurzeit 599 niedergelassenen Frauenärztinnen und Frauenärzten, die zum weit überwiegenden Teil als Praxisinhaber zugleich Arbeitgeber sind. Wir zählen zu den medizinischen Genossenschaften der ersten Stunde und leisten seit mehr als fünfzehn Jahren Basisarbeit. Über die Vertretung wirtschaftlicher Interessen hinaus, agiert GenoGyn heute zunehmend auch als berufspolitischer Mandatsträger.

Dennoch halten wir es für wirksamer, wenn in der Prämienfrage der Betriebskrankenkasse Mobil Oil – und wer weiß, ob nicht andere Gesetzlichen Krankenversicherungen Ähnliches planen? – nicht wir mit unserer vergleichsweise bescheidenen Mitgliederzahl Stellung beziehen und an die Öffentlichkeit gehen, sondern wenn Sie, sofern Sie unsere Bedenken teilen, als Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände die Initiative ergreifen würden.

Gerne hören wir von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
GenoGyn Rheinland

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