Köln. Experten gehen von rund acht Millionen Betroffenen aus: Doch nur jede fünfte Osteoporose-Erkrankung in Deutschland wird rechtzeitig erkannt und adäquat behandelt. Die Versorgung ist deutlich schlechter als in anderen europäischen Ländern, mahnt etwa der Dachverband Osteologie (DVO). Mit einem optimierten Behandlungsangebot in gynäkologischen Praxen will die Genossenschaft der Frauenärzte GenoGyn gegensteuern. Dafür vermittelt der Internist und Direktor des Westdeutschen Osteoporose Zentrums (WOZ) im Klinikum Leverkusen, Prof. Dr. Johann Diederich Ringe, auf GenoGyn-Fortbildungen in Präventionsmedizin aktuelles Fachwissen. Die nächste zweiteilige Veranstaltung findet am 27./28. Januar 2012 und 24./25. Februar 2012 in Köln statt.

Zu 80 Prozent sind Frauen von der schleichenden Stoffwechselerkrankung betroffen, die zum Knochenabbau und damit zu einem hohen Frakturrisiko vor allem von Wirbelkörpern, Oberschenkelhals und Handgelenken führt. Die primären Formen der Osteoporose sind hormonell- und altersbedingt. Sie treffen jede dritte Frau nach den Wechseljahren sowie jede zweite jenseits der 70. „Unsere Patientinnen haben ein hohes Risiko an Osteoporose zu erkranken“, sagt Gynäkologe Dr. Jürgen Klinghammer aus dem Vorstand der GenoGyn. „Das Versorgungsangebot in der Frauenarztpraxis erreicht die gefährdete Zielgruppe unmittelbar und in jeder Lebensphase, so dass wir präventive Maßnahmen rechtzeitig einleiten können.“ Darin sieht auch Prof. Ringe die Hauptaufgabe der Gynäkologen: „Durch Aufklärung, individuelle Risikoerhebung und gegebenenfalls die milde Therapie einer präklinischen Osteoporose können Frauenärzte viel zur Prävention der Volkskrankheit beitragen.“

Das medizinische Know-how vermittelt der Leverkusener Osteoporose-Experte im Rahmen der regelmäßigen GenoGyn-Fortbildungen in Präventionsmedizin: „Risikofaktoren der primären sowie der sekundären Osteoporose infolge anderer Erkrankungen oder durch Medikamenteneinnahme sowie Basisdiagnostik und -therapie werden thematisiert.“ Zur Risikoabklärung empfiehlt Prof. Ringe den Testbogen des WOZ und verweist zudem auf die sogenannte DXA-Knochendichtemessung als Goldstandard der Diagnose. Zu den bekannten Risikofaktoren für Osteoporose zählen Geschlecht, Hormonmangel, Alter, genetische Veranlagung und ungesunder Lebensstil mit falscher Ernährung, Bewegungsmangel und Alkohol- sowie Nikotinkonsum. Daneben will der Internist das Augenmerk der Gynäkologen auch auf das beträchtliche Risiko gerade jüngerer Frauen lenken, die ihre Knochengesundheit durch Essstörungen wie Magersucht, starkes Untergewicht, aber auch durch extremen Leistungssport gefährden. Gute Kalzium- und Vitamin-D-Versorgung sowie angemessene körperliche Aktivität und der weitgehende Verzicht auf Alkohol und Nikotin dienten einer effektiven Prävention der Skelett-Erkrankung. Die beginnt nach Prof. Ringes Worten bereits in der Pubertät: „In jungen Jahren wird die Knochendichte aufgebaut und mit circa 30 Jahren die maximale Ausgangslage erreicht. Wird eine optimale Knochendichte erlangt, ist der zum Teil unvermeidbare Abbau im späteren Leben besser zu verkraften.“ Er warnt deshalb vor dem übermäßigen Konsum besonders bei Jugendlichen beliebter Kalziumräuber wie Fast Food oder Cola und anderen phosphatreichen Erfrischungsgetränken.

In der gesetzlichen Krankenversicherung muss die 30 bis 50 Euro teure Knochendichtemessung selbst von Risikopatienten aus eigener Tasche gezahlt werden. Darin sehen Prof. Ringe und die Frauenärzte der GenoGyn ein schwerwiegendes Hemmnis für erfolgreiche Osteoporose-Prävention. Jährlich mehr als 300.000 Knochenbrüche infolge von Osteoporose, langwierige Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen, hohe Mortalitäts- und Pflegerisiken sowie Gesamtkosten von mehr als fünf Milliarden Euro pro Jahr sollten hier ein Umdenken bewirken.

Weitere Informationen:
Osteoporose-Risiko-Test des WOZ

2-teilige GenoGyn-Fortbildung „Präventionsmedizin (GSAAM)“
27./28. Januar 2012 und 24./25. Februar 2012 in Köln

Köln. Handeln, nicht aussitzen! GenoGyn, die Ärztliche Genossenschaft für die Praxis und für medizinisch-technische Dienstleistungen, warnt die niedergelassenen Gynäkologen aufgrund der aktuellen Einschätzung von Steuerexperten vor der drohenden Umsatzsteuerpflicht und möglichen Nachzahlungen.

„Wir raten unseren Kollegen dringend, individuell mit ihrem Steuerberater zu klären, in welchem Maße das Thema Umsatzsteuerpflicht für die eigene Praxis von Bedeutung ist“, mahnt Dr. Helge Knoop, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, aus dem Vorstand der GenoGyn. In der Tat kann es teuer werden. „Für die durchschnittliche Praxis kann es um Euro-Beträge bis in fünfstelliger Höhe gehen, wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich Umsatzsteuer erhoben wird“, so Dr. Knoop.

Der Hintergrund: Die ärztliche Tätigkeit ist nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie der Diagnostik, der Heilung oder der Linderung von Erkrankungen, der Gesunderhaltung oder der Vorbeugung dient. Für den Frauenarzt heißt das zum Beispiel, eine Spiraleneinlage zur Verhütung kann durchaus als umsatzsteuerpflichtig angesehen werden. Nach jüngsten Meldungen ist auch eine Umsatzsteuerpflicht für Schwangerschaftsabbrüche mit sozialer Indikation geplant. Diese soll ohne Stichtag für alle noch offenen Veranlagungsverfahren gelten. Nachzahlungen drohen. Eine Entscheidung hierzu wird im September erwartet. Das grundsätzliche Dilemma: Verschiedene Finanzverwaltungen beurteilen die Umsatzsteuerpflicht einer bestimmten ärztlichen Leistung häufig unterschiedlich; höchstrichterliche Urteile stehen noch aus.

„Die endgültige Klärung der Rechtslage kann noch längere Zeit dauern“, sagt Dr. Knoop von der GenoGyn. „Jeder Gynäkologe muss aufpassen, ob etwa eine Spiraleneinlage oder eine andere IGeL-Leistung umsatzsteuerpflichtig ist und muss sich auf eine mögliche Umsatzsteuernachzahlung für seine Leistungen einstellen.“ Im Einzelfall ist viel zu klären: Welcher Teil der Praxisleistung ist umsatzsteuerpflichtig? Greift eine Befreiung nach der so genannten Kleinunternehmer-Regelung? Wie sieht eine ausreichende Dokumentation der medizinischen Indikation einer eventuell umsatzsteuerpflichtigen Leistung aus? Und inwieweit kann die Umsatzsteuerpflicht umgekehrt auch Vorteile haben? Dr. Knoop: „Handlungsbedarf besteht für jede Praxis!“