Und nun noch …

… die Wettervorhersage für Freitag, den 1. März:

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Denken Sie immer daran:

GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!

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Vertriebsänderung beim ScheBo-Test

Seit Februar hat der GenoGyn-Einkaufspartner für IGeL-Schnelltests, die Alere GmbH aus Köln, den Vertrieb für den ScheBo® M2-PK-Stuhltest eingestellt. Selbstverständlich kann der Test weiterhin direkt von der ScheBo Biotech AG (35394 Gießen, Netanyastr. 3, Telefon: 0641 – 499 60) bezogen werden, doch inzwischen bietet Alere einen anderen Stuhltest an – den Actim TM Fecal Blood.

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Unisex-Tarife in der BUZ

In den letzten Monaten wird von verschiedenen Seiten immer wieder behauptet, dass für niedergelassene Ärztinnen die neuen Unisex-Tarife bei der Berufsunfähigkeitsrentenversicherung (BUZ) preisgünstiger seien. Der Versicherungsexperte der GenoGyn, Wolfgang Reh von der claus & reh VVV GmbH aus Velbert, hat dies bei mehreren bestehenden Verträgen geprüft und stellt fest: Wer bereits eine BUZ hat, dem bringt ein neuer Unisex-Vertrag keine Ersparnis – insbesondere wegen des dann höheren Eintrittsalters. Auch muss berücksichtigt werden, dass zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oft zu einem Risikozuschlag bzw. Risikoausschluss führen. Beabsichtigt man allerdings erstmalig einen Schutz in der Berufsunfähigkeit, so ist dies im Jahr 2013 oft günstiger als noch im Jahr 2012. Fazit: Man sollte keinen bestehenden Vertrag kündigen, ohne das neue Angebot eingehend geprüft zu haben – vor allem hinsichtlich eventueller Risikozuschläge oder Risikoausschlüsse.

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Prüfung der Praxis-Website

Laut einer Studie der Stiftung Gesundheit („Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2012“) halten die meisten niedergelassenen Ärzte Marketing-Maßnahmen in der Praxis für wichtig. Bei der Frage nach den besten Marketing-Maßnahmen liegt dabei die Internetpräsenz wie in den Vorjahren unangefochten auf Platz eins. Von den Ärzten, die keine Praxis-Website besitzen, begründet fast jeder Vierte dies mit zu vielen rechtlichen Unsicherheiten, selbst dann, wenn der Auftritt von einem professionellen Anbieter erstellt wird. Da ist sicher was dran, denn der Studie zufolge sind von den Website-Besitzern in der Vergangenheit 8,7 Prozent kostenpflichtig einmal abgemahnt worden, 0,5 Prozent sogar mehrfach. Doch davor kann man sich heutzutage gut schützen, nämlich indem man die vorbereitete oder auch die bereits freigeschaltete Praxis-Website von einem Fachjuristen überprüfen lässt. Der Justiziar und Partner der GenoGyn, die im Medizinrecht renommierte Anwaltskanzlei Dr. Halbe – Rechtsanwälte bietet eine solche Überprüfung an. Um potentielle Abmahner schon von vorneherein zu warnen, kann auf der Startseite der Praxis-Website nach der Prüfung ein Prüfsiegel der Kanzlei eingestellt werden. Die Kosten für die Überprüfung sind selbstverständlich abhängig vom Umfang der Website. Mitglieder der GenoGyn erhalten von der Kanzlei ein besonders günstiges Angebot.

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Neue Mitglieder

Als neue GenoGyn Rheinland-Mitglieder begrüßen wir:

  • 567 Frau Dr. Sabine Szabó, Köln
  • 568 Frau Maria Völker, Leverkusen
  • 569 Dr. Thomas Schrix, Neukirchen-Vluyn
  • 570 Frau Dr. Heidrun Kieslinger, Wolfsburg
  • 571 Frau Dr. Ulla Woschée, Hürth
  • 572 Frau Dr. Cigdem Gürel-Ilie, Düsseldorf
  • 573 Frau Andrea Loppe, Düsseldorf
  • 574 Dr. Fouad Sleyman, Düsseldorf
  • 575 Frau Eva Schwahn, Köln
  • 576 Frau Dr. Katrin Flatow, Rheinbach
  • 577 Frau Raina Klinkenberg, Rheinbach
  • 578 Dr. Peter Nöcker, Hilden

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Notfalltraining für Praxisteams

Notfallsituationen können immer und überall auftreten, auch in Arztpraxen oder anderen medizinischen Einrichtungen. Aus aktuellem Anlass bietet GenoGyn schon jetzt für Mittwoch, den 22. Mai 2013, ein Notfalltraining für Praxisteams an. Die Fortbildung, die von Dozenten des TEAM IMPULS, Heiligenhaus, gestaltet und etwa drei bis vier Stunden dauern wird, beinhaltet sowohl einen theoretischen Teil wie auch praktische Übungen. Die Praxisteams sollen in Zehnergruppen typische Fallbeispiele wie Reanimation, Krampfanfall, Luftnot, Blutzuckerentgleisung u.a. üben. Medikamente, Infusionen, Tuben usw. werden gestellt. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 30 Personen begrenzt. Nach der Fortbildung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat zum Aushang und als Word-Datei auf CD einen Muster-Notfallplan, der die Notfallplanung im Rahmen des QM unterstützt. mehr …

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Prävention in Mexiko

Mammographie
Kochendichtemessung
Gebärmutterhalsabstrich (Pap)
Blutzuckertest
Blutdruckmessung
Sehprüfung

Alles zusammen 990 Pesos = etwa 59,75 Euro

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Noch eine Spende für Afrika

Quasi in letzter Minute, nämlich am 27. Dezember 2012, hat unser Einkaufspartner Bürobedarf Hänsel aus Köln für das St. Anthony’s Hospital in Dzodze (Volta-Region in Ghana), das unter dem Titel „Weiter Sehen – Das Hilfsprojekt in Afrika“ Partner der GenoGyn Rheinland ist, noch 300,00 Euro gespendet. Damit kam im Jahr 2012 eine Spendensumme von insgesamt 5.300 Euro zusammen, ein absoluter Rekord – großartig.

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Die Hacker wissen’s

Seit drei Jahrzehnten sorgt sich der Chaos Computer Club (CCC) um IT-Sicherheitslücken. Auf seiner Jahresversammlung Ende 2012 in Hamburg, mit mehr als 6.000 Teilnehmern das größte Hackertreffen hierzulande, wurde ein weiteres Mal klar, dass der Zugriff auf Patientendaten „hacktechnisch“ überhaupt kein Problem mehr ist. Insbesondere genomische Daten stellen für die Experten inzwischen einen Albtraum dar, werden sie mit jeder neuen wissenschaftlichen Erkenntnis immer aussagekräftiger und damit immer wertvoller – auch für Dritte, für Unbefugte. Was, so klagte man in Hamburg, ist die Schweigepflicht noch wert, wenn zum Beispiel jedes Inkasso-Unternehmen die Diagnose weiß? Bezogen auf die KVNo-Vorgabe, dass ab dem dritten Quartal 2013 die Honorarabrechnung nur noch online erfolgen darf, über „KV-SafeNet“, „D2D“ oder „eToken“, muss in diesem Zusammenhang noch einmal dringend davor gewarnt werden, die Abrechnung unmittelbar vom Praxis-Rechner aus an die KV zu verschicken. Übertragen Sie Ihre Daten stattdessen zum Beispiel per DVD oder USB-Stick zuerst auf einen separaten Rechner, und nur von dort aus gehen Sie online. Praxis-Rechner und Internet? – Niemals!

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Zusatzversicherungen für KE

Warum viele Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) davor zurückschrecken, das für sie unbestritten vorteilhafte Kostenerstattungsprinzip zu wählen, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit daran, dass ihre Krankenkasse nur denjenigen Teil der Behandlungskosten erstattet, der auch ohne die Kostenerstattung von der Krankenkasse im so genannten Sachleistungsprinzip übernommen wird, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von etwa 5-10 Prozent. Die Differenz muss der Versicherte entweder selber übernehmen oder dies über eine ambulante Krankenzusatzversicherung abdecken, welche die Differenzkosten übernimmt. Die AFO, das Aktionsbündnis Fachärztlicher Organisationen, das aus HNOnet NRW eG, Orthonet-NRW eG, Uro-GmbH Nordrhein, Anästhesienetz NRW e.V. und GenoGyn eG besteht, hat eine Liste von Versicherungsunternehmen zusammengestellt, die Zusatzversicherungen für die Kostenerstattung in der GKV anbieten. Die Liste steht zum Download unter dem Menüpunkt Kostenerstattung zur Verfügung.

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