Zusatzversicherungen für KE (02/2013)

Zusatzversicherungen für KE

Warum viele Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) davor zurückschrecken, das für sie unbestritten vorteilhafte Kostenerstattungsprinzip zu wählen, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit daran, dass ihre Krankenkasse nur denjenigen Teil der Behandlungskosten erstattet, der auch ohne die Kostenerstattung von der Krankenkasse im so genannten Sachleistungsprinzip übernommen wird, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von etwa 5-10 Prozent. Die Differenz muss der Versicherte entweder selber übernehmen oder dies über eine ambulante Krankenzusatzversicherung abdecken, welche die Differenzkosten übernimmt. Die AFO, das Aktionsbündnis Fachärztlicher Organisationen, das aus HNOnet NRW eG, Orthonet-NRW eG, Uro-GmbH Nordrhein, Anästhesienetz NRW e.V. und GenoGyn eG besteht, hat eine Liste von Versicherungsunternehmen zusammengestellt, die Zusatzversicherungen für die Kostenerstattung in der GKV anbieten. Die Liste steht zum Download unter dem Menüpunkt Kostenerstattung zur Verfügung.

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