Honorarbescheid ohne Vertrauensschutz (05/2013)

Honorarbescheid ohne Vertrauensschutz

Selbst für Kenner der Materie ist die Abrechnungspraxis der KV kompliziert und nicht immer nachvollziehbar und gibt deshalb immer wieder Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Hauptursache für solche Konflikte ist der Honorarbescheid, denn der hat, und das dürfte manch einem so nicht bekannt sein, keinerlei urkundlichen Wert. Das heißt: Er kann jederzeit und noch Jahre später nachträglich in Frage gestellt werden und zu finanziellen Rückforderungen an den Vertragsarzt führen. Die nachträgliche belastende Korrektur des Bescheides wird damit begründet, dass grundsätzlich kein, sondern nur in Ausnahmefällen ein beschränkt schutzwürdiges Vertrauen des Vertragsarztes in die Endgültigkeit und Richtigkeit des Honorarbescheides bestehe. Das ist schlimm. Schlimmer aber noch ist, dass nicht nur Abrechnungsfehler seitens des Vertragsarztes zu späteren finanziellen Rückforderungen führen können, sondern dass von der KV auch dann Rückforderungen erhoben werden, wenn ein Fehler nachweislich und zugegebenermaßen von ihr selbst gemacht worden ist. Hier ist das Bundessozialgericht gefordert. Es sollte für mehr Rechtssicherheit und Vertrauen sorgen.

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