Osteodensitometrie als Kassenleistung (05/2013)

Osteodensitometrie als Kassenleistung

War die Knochendichtemessung bislang nur Kassenleistung, wenn Patienten einen Knochenbruch ohne die normalerweise dafür erforderliche Belastung erlitten hatten und gleichzeitig ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose bestand, so kann sie demnächst auch dann als Kassenleistung abgerechnet werden, wenn aufgrund konkreter Befunde eine medikamentöse Behandlung geplant ist, und wenn die Messung zur Überprüfung der medikamentösen Therapie wiederholt werden soll. So hat es der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschlossen. Allerdings muss der Beschluss vom Bundesgesundheitsministerium noch genehmigt werden.

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