Online-Abrechnung ohne Papier? (04/2013)

Online-Abrechnung ohne Papier?

Geht nicht – und ohne Postboten auch nicht, es sei denn, man bringt das Papier persönlich zur zuständigen Bezirksstelle. Jedenfalls gibt es für die ab dem dritten Quartal 2013 vorgeschriebene Online-Honorarabrechnung bekanntlich mehrere Möglichkeiten: via KVNo-Portal (mit „eToken“, mit „eArztausweis-light“ oder mit „KV-SafeNet“), und dazu via „D2D“. Aber nur bei der Online-Abrechnung via „D2D“ ist das Einreichen der papierenen Gesamtaufstellung optional. Bei allen anderen Übertragungswegen muss zusätzlich zur Online-Übertragung die Gesamtaufstellung auf Papier eingereicht werden, natürlich „vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben“ und „spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen“. Dafür braucht man keine Signaturkarte; allerdings erhält man dann auch nicht den günstigeren Verwaltungskostensatz. Neben der Gesamtaufstellung müssen bis auf Weiteres – auch bei „D2D“! – noch die Behandlungsausweise der sonstigen Kostenträger an die zuständige Bezirksstelle geschickt werden. Zusammengefasst: Ab dem dritten Quartal 2013 sind vorerst weiterhin Papier und Postbote (Einschreiben per Rückschein) nötig oder beim persönlichem Besuch der Bezirksstelle Papier (mit Empfangsbestätigung).

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