Holperiger Start des erweiterten Baby-Basis-Ultraschalls – Frauenärzte kritisieren unangemessene Vergütung für neue Leistung (16.01.2014)
Köln. Zum 1. Juli des vorigen Jahres waren die Mutterschaftsrichtlinien ergänzt worden: Fortan hatten Schwangere Anspruch auf eine von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene erweiterte Ultraschalluntersuchung im zweiten Trimenon, wie eine Info-Broschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ihnen verkündete. Peinlicher Schönheitsfehler: Die Honorierung dieser ärztlichen Mehrleistung war zu dem Zeitpunkt noch keinesfalls im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. […]
