GOP 01770 auch bei 75g-Test abrechenbar (07/2013)

GOP 01770 auch bei 75g-Test abrechenbar

Es ist einfach falsch, wenn behauptet wird, dass die GOP 01770 EBM (Betreuung einer Schwangeren) nicht abgerechnet werden darf, wenn bei dem GDM-Screening statt des 50g-Testes ein 75g-Test als IGeL durchgeführt wird. Nach Abschnitt A 8 der Mutterschaftsrichtlinien muss der 50g-Test zwar „angeboten“ und kann ab dem 1. Juli mit der GOP 01776 EBM abgerechnet werden, was aber nicht heißt, dass er auch durchgeführt wird. Jeder Schwangeren steht es frei, das Angebot abzulehnen und stattdessen sich direkt für den aussagekräftigeren 75g-Test als IGeL zu entscheiden. Allerdings ist es ratsam, das vorgeschriebene Angebot des GKV-50g-Testes zu dokumentieren.
Mutterschaftsrichtlinien (8.3.2013)

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