Köln. Im Koalitionsvertrag war es angekündigt, inzwischen ist es soweit: Union und FDP diskutieren eine nationale Präventionsstrategie. Ob die Ärzteschaft darin eine Rolle spielt, ist offen. Pläne von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), die Ärzte einzubeziehen, wurden von CDU und Krankenkassen heftig kritisiert. Ihr Tenor: Spitzenverdiener bräuchten keine unnötigen Honorare. „Das ist kontraproduktiv. Hier geht es um die langfristige Sicherung unseres sozialen Gesundheitssystems. Dafür brauchen wir eine sachliche Diskussion und keine Debatte um angebliche Spitzenverdienste der Ärzteschaft“, rügt Dr. Jürgen Klinghammer aus dem Vorstand der GenoGyn. Die Genossenschaft der Frauenärzte setzt sich seit 2008 mit einem in Deutschland einmaligen Fortbildungskonzept für den Ausbau der Präventionsmedizin in der Frauenheilkunde ein.

„Wenn die Union die Prävention tatsächlich neben Kuration und Rehabilitation, gleichwertig und verbindlich regeln will, müssen wir Kompetenz und Expertise der Ärzte nutzen. Bisherige Konzepte sind gescheitert“, sagt der Gynäkologe. Allein mehr Geld für die Krankenkassen, Boni und Beitragsrückerstattungen für die Versicherten, wie sie in den „Eckpunkten für eine nationale Präventionsstrategie“ von CDU und CSU vorgesehen sind, würden auch in Zukunft nicht die gewünschte Eigenkompetenz und Eigenverantwortung initiieren.

Schon heute haben ein Großteil der frauenärztlichen Leistungen wie Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und Schwangerschaftsvorsorge vorbeugenden Charakter. Durch eigene zertifizierte Ausbildungsprogramme in Präventionsmedizin hat die GenoGyn inzwischen die Voraussetzungen für eine erweiterte Primärprävention in gynäkologischen Praxen geschaffen. Seit 2008 haben sich 244 Ärztinnen und Ärzte zertifizieren lassen. Dr. Klinghammer: „Wir haben die Kompetenz und durch die lebenslange Betreuung der Frau ein unvergleichbar großes Potential, gemeinsam mit unseren Patientinnen effektive Gesundheitsförderung zu leisten.“ Zum Beispiel im Bereich der Ernährungsberatung zur Primärprävention von Übergewicht, Adipositas und Folgeerkrankungen wie Diabetes mellitus, Schwangerschafts-Diabetes mit seinen Auswirkungen auf die nächste Generation durch die fetale Programmierung und Brustkrebs. Auch Harninkontinenz oder Osteoporose sind millionenfach verbreitete Volkskrankheiten, denen erfolgreich vorgebeugt werden kann. „Dieses Potential darf die Politik nicht ignorieren. Ärzte müssen Partner einer nationalen Präventionsstrategie werden“, fordert der Vorstandsvertreter der GenoGyn. Dafür bedarf es allerdings mehr als der bisher aus den FDP-Plänen bekanntgewordenen Vermittlung von Präventionskursen: „Wir brauchen Gebührenordnungspositionen zur Nikotinentwöhnung, zur Prävention von Alkoholmissbrauch und psychischen Erkrankungen, für die Ernährungs-Beratung und die Osteoporose-Prophylaxe um eine langfristige Kostenreduzierung im Gesundheitssystem zu erreichen.“

Köln. Was erwartet die Frauen? Nach der Nutzenbewertung des HPV-Tests im Primärscreening des Zervixkarzinoms durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) steht nun die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Zukunft des Screeningverfahrens aus. Die Frauenärzte der GenoGyn halten einen drastischen Systemwechsel vom derzeitigen zytologiebasierten Pap-Test zur HPV-Diagnostik aufgrund der dokumentierten Datenlage für nicht vertretbar. Sie befürchten eine „Verkrankung“ der Frauen, denn mit der Einführung von HPV-Tests im Primärscreening würden zahlreiche gesunde Frauen unnötig für krank erklärt werden.

„Die aktuellen Studienergebnisse liefern keinen eindeutigen Beweis, dass die HPV-Diagnostik im Primärscreening des Zervixkarzinoms dem Pap-Test überlegen ist. Das IQWiG sieht zwar positive Hinweise, ist aber insgesamt nicht in der Lage, eine Empfehlung für eine bestimmte Screening-Strategie im deutschen Gesundheitssystem auszusprechen“, resümiert der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschland e.V. (AZÄD), Dr. Bodo Jordan, aus dem Aufsichtsrat der GenoGyn.

Gegenwärtig bietet die gesetzliche Krankenversicherung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ab dem 20. Lebensjahr einen jährlichen Pap-Test an. Das heißt eine zytologische Untersuchung der Schleimhautzellen aus einem Gebärmutterhalsabstrich. Ein HPV-Test wird heute nur in Ausnahmefällen, etwa bei unklarem Pap-Befund bezahlt. Seitdem eine anhaltende Infektion mit sogenannten highrisk Humanen Papillomaviren als Hauptrisikofaktor für Gebärmutterhalskrebs gilt, diskutieren Fachkreise die Eignung oder Überlegenheit eines HPV-Tests für das Screening. In der Folge hatte der G-BA die Nutzenbewertung durch das IQWIG in Auftrag gegeben.

Der entscheidende Nachweis, dass die Zervixkarzinom-Inzidenz bzw. -Mortalität durch einen HPV-Test tatsächlich gesenkt werden könne, konnte darin nicht erbracht werden. Bei beiden Verfahren besteht, laut IQWIG-Abschlussbericht, indes die Gefahr eines Schadens durch unnötige Folgebehandlungen, weil Krankheitsstadien identifiziert und therapiert werden, die sich ohne Screening womöglich zurückgebildet hätten oder nie auffällig geworden wären. Genau dieses Risiko steigt, nach Worten von GenoGyn-Vorstandsmitglied Dr. Jürgen Klinghammer, durch den Einsatz des HPV-Tests. „Die Sensitivität von HPV-Tests ist im Vergleich zur Zytologie um 33 Prozent höher, die Spezifität allerdings deutlich niedriger, so dass weitaus mehr Frauen mit einem falsch-positiven Ergebnis konfrontiert werden. Mangels signifikanter Vorteile bei Gesamtüberleben und Anzahl der Neuerkrankungen ist das nicht zu rechtfertigen“, so Dr. Klinghammer. Symptomfreie gesunde Frauen würden zu Krebspatientinnen. Damit drohe ein Verlust von Lebensqualität durch Ängste, Schlafstörungen oder Depressionen.

Fazit: Ein Systemwechsel würde nach aktueller Datenlage nicht zu einer Verbesserung der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs führen, die sich, nach Dr. Jordan, in Deutschland in Form eines „habituellen Screenings“ etabliert hat und im Schnitt im Verlauf von drei Jahren rund 80 Prozent der betroffenen Frauen erreicht. Die Häufigkeit des Zervixkarzinoms konnte von 1960 bis 1997 um circa 75 Prozent gesenkt werden. Die Zahl der Neuerkrankungen sank von 40 pro 100 000 Frauen auf 9,2 im Jahr 2008. Für weitere Fortschritte im Kampf gegen das Zervixkarzinom fordert die GenoGyn deshalb gesundheitspolitische Maßnahmen für eine effektivere HPV-Impfung junger Mädchen. Dr. Klinghammer: „Großbritannien baut auf schulbasierte Impfprogramme, und flächendeckende Impfkampagnen haben in Australien für eine Impfrate von 80 bis 90 Prozent gesorgt, während hierzulande nur knapp jedes dritte Mädchen geimpft ist.“

An den Vorstandsvorsitzenden
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Herrn Dr. med. Andreas Köhler
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 BerlinSehr geehrter Herr Dr. Köhler,

um die unerträgliche Verunsicherung in der Prävention des Mammakarzinoms zu verändern, wende ich mich im Namen vieler niedergelassener Gynäkologen/Gynäkologinnen an Sie. Nach unserem GenoGyn-Seminar „GynFORUM Wirtschaft und Recht“ Mitte Juni, mit dem Schwerpunktthema „Rechtliche Aspekte des Mammographie-Screenings“, Referent: Dr. Dr. Thomas Ufer aus der Anwaltskanzlei Dr. Halbe in Köln, sehen wir akuten Handlungsbedarf.

Seit dem Jahre 2002, in dem der Deutsche Bundestag das Mammographie-Screening beschlossen hat, ist das Screening heute nahezu flächendeckend mit ca. 100 Zentren etabliert. Es wird Ihnen bekannt sein, dass im Screening-Programm Mammakarzinom lediglich Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erfasst werden. In dieser Altersgruppe entstehen aber nur ca. 50 Prozent der Mammakarzinome – unter 50 Jahren ca. 20 Prozent und über 70 Jahren ca. 30 Prozent. Außerhalb des Mammographie-Screenings steht für die oben genannten Altersgruppen somit keine röntgenologische Prävention zur Verfügung.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erlaubt nach dem Bescheid vom 31.07.02 eine Mammographiediagnostik außerhalb des Screenings nur bei konkreten Verdachtsmomenten einer Krankheit. Somit sind jegliche präventive Mammographien bei jüngeren und älteren Patienten verboten.

Es ist nicht zu begreifen, dass die Durchführung einer Mammographie zum Beispiel mit 49 Jahren als Körperverletzung gilt und die mit 50 Jahren als eine dringend empfohlene Brustkrebsvorsorge.

Wie verhält sich ein/e Gynäkologe/Gynäkologin dann aber bei einer 45jährigen Patientin, die eine vorsorgliche Mammographie wünscht? Der Arzt muss diese Untersuchung aus rechtlichen Gründen verweigern, weil ja keine medizinische Indikation vorliegt. Erkrankt dieselbe Patientin ein Jahr später an einem Mammakarzinom, hat der Arzt ein Haftungsproblem. Verordnet er dagegen eine Überweisung mit einer nicht korrekten Indikation, begeht der Arzt Versicherungsbetrug (sog. „graue“ Mammographie).

Ich möchte Sie daher dringend bitten, neue Verhandlungen über die „Selbstzahlermammographie“ – also der freiwilligen Röntgenuntersuchung außerhalb des Mammographie-Screenings – aufzunehmen. Die „Selbstzahlermammographie“ – nach umfassender Aufklärung über Risiko und Nutzen – sollte eine röntgenologische Prävention sein, für die sich jede Frau eigenverantwortlich und aus freien Stücken entscheiden kann.

Die Forderung nach mehr Eigenverantwortung für eine Frau wird hiermit exemplarisch und öffentlich demonstriert, andernfalls ist zu befürchten, dass die Frauen zunehmend entmündigt werden. Im Übrigen wäre die „Selbstzahlermammographie“ eine nicht unwesentliche Entlastung für die Kostenträger.

Ich möchte Sie also nochmals dringend bitten, eine Initiative der Prävention des Mammakarzinoms außerhalb des Screenings anzugehen und sowohl die Gesundheitserhaltung der Frauen zu unterstützen als auch die unerträgliche Rechtsunsicherheit für die niedergelassenen Gynäkologen/Gynäkologinnen zu beenden.

Über eine konstruktive Zusammenarbeit würde ich mich sehr freuen.

Mit kollegialen Grüssen
GenoGyn Rheinland
gez. Dr. Jürgen Klinghammer
(Vorstand)

Mammakarzinome. Und das bedeutet folglich, alle jüngeren und älteren Frauen sind von der röntgenologischen Prävention ausgeschlossen, obwohl rund 20 Prozent der Mammakarzinome bei Frauen unter 50 Jahren und rund 30 Prozent bei Frauen über 70 Jahren auftreten.

„Diese Situation ist mit unserem ärztlichen Gewissen unvereinbar“, sagt Dr. Jürgen Klinghammer, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, aus dem Vorstand der GenoGyn. „Wider besseren Wissens dürfen wir aufgrund der Rechtslage keine präventive Mammographie außerhalb des Screenings durchführen, denn sie gilt bei einer 50-jährigen Patientin als eine dringend empfohlene Brustkrebsvorsorge, bei einer 49-Jährigen aber als Körperverletzung.“ In der Praxis gestaltet sich das Dilemma für den Frauenarzt folgendermaßen: „Einer beschwerdefreien 45-jährigen Patientin muss ich eine vorsorgliche Mammographie verweigern, weil keine medizinische Indikation vorliegt. Erkrankt dieselbe Patientin ein Jahr später an einem Mammakarzinom, habe ich ein Haftungsproblem. Verordne ich dagegen eine Überweisung mit einer nicht korrekten Indikation, begehe ich mit dieser so genannten ‚grauen Mammographie‘ einen Versicherungsbetrug“.

Die GenoGyn fordert den Berufsverband der Frauenärzte e.V. und den Berufsverband der Deutschen Radiologen e.V. sowie die Ärztekammern deshalb auf, schnellstmöglich eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen. In einem offenen Brief an den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, appelliert die Genossenschaft der Frauenärzte, neue Verhandlungen über eine freiwillige Röntgenuntersuchung auf Selbstzahler-Basis außerhalb des Mammographie-Screenings aufzunehmen und damit die Gesunderhaltung der Frauen zu unterstützen und die unerträgliche Rechtsunsicherheit für die niedergelassenen Gynäkologen zu beenden. „Es muss möglich sein, dass sich eine Patientin nach entsprechender Aufklärung eigenverantwortlich für oder gegen eine röntgenologische Prävention entscheiden kann. Der jetzige Zustand kommt einer Entmündigung der Frauen gleich!“, so Dr. Jürgen Klinghammer.

Ihre wiederholt geäußerte, generelle Kritik am Mammographie-Screening hält die GenoGyn aufrecht: „Das Screening in seiner bestehenden Form ist staatlich gewollt, aus medizinischer Sicht aber unvollständig, denn es handelt sich lediglich um eine maschinelle Röntgen-Reihenuntersuchung ohne Arztkontakt. Eine körperliche Untersuchung sowie eine Ultraschalluntersuchung gehören nicht dazu, wenngleich beides zur größtmöglichen Diagnosesicherheit erforderlich ist.“ Die Folge seien eine falsche Sicherheit und eine unnötig große seelische Belastung der Frauen, die ohne Arztgespräch auf ihr Ergebnis warten und unter Umständen kommentarlos wieder einbestellt würden.

Weitere Informationen:
Der Brief an die KBV ist unter Offener Brief an den KBV-Vorsitzenden vom 14.7.2008 einzusehen.

Köln. Handeln, nicht aussitzen! GenoGyn, die Ärztliche Genossenschaft für die Praxis und für medizinisch-technische Dienstleistungen, warnt die niedergelassenen Gynäkologen aufgrund der aktuellen Einschätzung von Steuerexperten vor der drohenden Umsatzsteuerpflicht und möglichen Nachzahlungen.

„Wir raten unseren Kollegen dringend, individuell mit ihrem Steuerberater zu klären, in welchem Maße das Thema Umsatzsteuerpflicht für die eigene Praxis von Bedeutung ist“, mahnt Dr. Helge Knoop, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, aus dem Vorstand der GenoGyn. In der Tat kann es teuer werden. „Für die durchschnittliche Praxis kann es um Euro-Beträge bis in fünfstelliger Höhe gehen, wenn im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich Umsatzsteuer erhoben wird“, so Dr. Knoop.

Der Hintergrund: Die ärztliche Tätigkeit ist nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie der Diagnostik, der Heilung oder der Linderung von Erkrankungen, der Gesunderhaltung oder der Vorbeugung dient. Für den Frauenarzt heißt das zum Beispiel, eine Spiraleneinlage zur Verhütung kann durchaus als umsatzsteuerpflichtig angesehen werden. Nach jüngsten Meldungen ist auch eine Umsatzsteuerpflicht für Schwangerschaftsabbrüche mit sozialer Indikation geplant. Diese soll ohne Stichtag für alle noch offenen Veranlagungsverfahren gelten. Nachzahlungen drohen. Eine Entscheidung hierzu wird im September erwartet. Das grundsätzliche Dilemma: Verschiedene Finanzverwaltungen beurteilen die Umsatzsteuerpflicht einer bestimmten ärztlichen Leistung häufig unterschiedlich; höchstrichterliche Urteile stehen noch aus.

„Die endgültige Klärung der Rechtslage kann noch längere Zeit dauern“, sagt Dr. Knoop von der GenoGyn. „Jeder Gynäkologe muss aufpassen, ob etwa eine Spiraleneinlage oder eine andere IGeL-Leistung umsatzsteuerpflichtig ist und muss sich auf eine mögliche Umsatzsteuernachzahlung für seine Leistungen einstellen.“ Im Einzelfall ist viel zu klären: Welcher Teil der Praxisleistung ist umsatzsteuerpflichtig? Greift eine Befreiung nach der so genannten Kleinunternehmer-Regelung? Wie sieht eine ausreichende Dokumentation der medizinischen Indikation einer eventuell umsatzsteuerpflichtigen Leistung aus? Und inwieweit kann die Umsatzsteuerpflicht umgekehrt auch Vorteile haben? Dr. Knoop: „Handlungsbedarf besteht für jede Praxis!“

Köln. Sie zählt zu den medizinischen Genossenschaften der ersten Stunde: GenoGyn, die Ärztliche Genossenschaft für die Praxis und für medizinisch-technische Dienstleistungen, leistet seit nun mehr als zehn Jahren Basisarbeit für die niedergelassenen Frauenärzte. Über die Vertretung wirtschaftlicher Interessen hinaus, agiert die GenoGyn heute zunehmend auch als berufspolitischer Mandatsträger. Aktuell geht es um IV-Verträge und Zukunftskonzepte für Gynäkologen in der Präventionsmedizin.

„Unser Ziel war und ist die dauerhafte Existenzsicherung niedergelassener Frauenärzte“, sagt Dr. Jürgen Klinghammer, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, aus dem Vorstand der GenoGyn. „Und das ist inzwischen wichtiger denn je, denn unsere Praxen können nur in einer starken Gemeinschaft mit tragfähigen Zukunftskonzepten überleben!“. Mit über 900 Mitgliedern in drei Landesverbänden, die im GenoGyn-Dachverband verbunden sind, ist die Genossenschaft der Frauenärzte heute eine erfolgreiche Interessenvertretung mit großem Leistungsspektrum. Sie bietet zum einen wirtschaftliche Vorteile durch Einkaufsgemeinschaften und Kooperationen mit großen Firmen, sichert die Praxiswirtschaftlichkeit der GenoGyn-Mitglieder durch IGeL-Seminare und Schulungen in Praxis- und Personalmanagement und leistet eigene medizinische Fortbildungen. Mitgliedern steht zum Zweiten eine umfängliche Basisberatung zur Verfügung. Die kostenlose Erstberatung durch einen Steuerberater, einen Juristen und ein Wirtschaftsberatungsunternehmen, sowie Beratung bei KV-Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Abrechungsproblemen oder Plausibilitätsprüfungen gehören dazu.

„Die Entwicklung im deutschen Gesundheitssystem hat uns veranlasst, in einem dritten Aufgabenbereich, zunehmend auch auf berufspolitischer Ebene aktiv zu werden. Konkret geht es um die Erarbeitung von IV-Verträgen für unsere fachgleichen Mitglieder. Hier ist die GenoGyn bereits eine Kooperation mit dem Bund der Urologen e. G. eingegangen, um im Bereich der Harninkontinenz gemeinsam Verträge abzuschließen“, sagt Dr. Klinghammer. Auch Vernetzungen innerhalb der Gynäkologen bis hin zu medizinischen Versorgungszentren würden von der GenoGyn begrüßt und unterstützt, solange sie in Eigeninitiative der freiberuflichen Mediziner angestrebt würden. Aktuell forciert die GenoGyn die Umstrukturierung der frauenärztlichen Praxis in eine Präventionspraxis. Der Frauenarzt appelliert: „Die gynäkologische Praxis herkömmlicher Art hat keine Zukunft. Wer sich nicht umstellt, wird durch Strukturveränderungen in den nächsten fünf bis zehn Jahren aufgerieben. Traditionelle Aufgabenbereiche werden entfallen und müssen durch neue ersetzt werden. Die Präventionsmedizin bietet sie uns.“ Im Herbst 2008 veranstaltet die GenoGyn deshalb erstmals eine komplette und zertifizierte Fortbildung zum Präventionsmediziner. „Gute medizinische Qualität ist Voraussetzung, um als Präventionsarzt auch künftig erfolgreich zu sein“, so Dr. Klinghammer von der GenoGyn, deren Mitgliedschaft Frauenärzten aus ganz Deutschland offen steht.

Interview mit Dr. Jürgen Klinghammer aus dem GenoGyn-Vorstand:
„Nur als starke Gemeinschaft mit tragfähigen Zukunftskonzepten können wir bestehen!“

Herr Dr. Klinghammer, die GenoGyn zählt zu den ersten ärztlichen Genossenschaften. Waren Sie bei der Gründung 1997 und der Zulassung 1998 Ihrer Zeit voraus?

Dr. Klinghammer: In der Tat gehört die GenoGyn zu den medizinischen Genossenschaften der ersten Stunde, aber schon damals waren die Rahmenbedingungen schwierig, und wir haben die Stärke in der Gemeinschaft gesucht. Uns war klar: Wenn wir eine größere Gruppe sind, können wir wirtschaftlich gut zusammenarbeiten. Als erstes strebten wir den gemeinsamen Einkauf für den Praxisbedarf und die damit verbundenen Rabatte an, um die täglichen Kosten zu reduzieren. Dann kamen Kooperationen mit Firmen, um unseren Mitgliedern bei der Anschaffung von Geräten wie Ultraschall und CTG weitere Rabatte zu sichern.

Wie haben sich Ziele und Aufgaben der GenoGyn bis heute verändert?

Dr. Klinghammer: Eine gute wirtschaftliche Basis ist Voraussetzung für eine gute medizinische Qualität der Praxen, deshalb war das nächste Ziel die Praxiswirtschaftlichkeit der GenoGyn-Mitglieder durch IGeL-Seminare und Schulungen in Praxis- und Personalmanagement abzusichern. Nur wer wirtschaftlich erfolgreich arbeitet, kann sich neue Geräte leisten, kostenpflichtige Fortbildungen besuchen und auf diese Weise am medizinischen Fortschritt zum Wohl seiner Patienten teilnehmen. Medizinische Fortbildungen waren folgerichtig die nächsten Leistungen, die wir unseren Mitgliedern angeboten haben. In diesem Zuge entstand ein System von inzwischen 20 Qualitätszirkeln im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, die auf medizinisch höchstem Niveau und mit Referenten aus dem ganzen Bundesgebiet tagen und auch Nicht-Mitgliedern offenstehen. Ihre Protokolle sind übrigens in der GenoGyn-Geschäftsstelle einzusehen.
Neben der Wirtschaftlichkeit ergaben sich weitere Aufgaben. Seit eineinhalb Jahren bieten wir unseren Mitgliedern als einzige Organisation inzwischen auch eine umfängliche Basisberatung an. Darunter die kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Steuerberater, einen Juristen und ein Wirtschaftsberatungsunternehmen. Wir leisten Beratung bei KV-Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Abrechungsproblemen oder Plausibilitätsprüfungen und vermitteln günstige Beratungsangebote etwa bei einer Praxisneugründung oder einer Praxisübernahme.
Die Entwicklung im deutschen Gesundheitssystem hat uns aktuell veranlasst, mit den Integrationsverträgen einen dritten Aufgabenbereich in Angriff zunehmen. Dabei ist die GenoGyn bereits eine Kooperation mit dem Bund der Urologen e. G. eingegangen, um im Bereich der Harninkontinenz gemeinsam Verträge abzuschließen.
Kurzum, die GenyoGyn ist eine Basisorganisation, die an der Basis für die Basis, das heißt für jede einzelne Praxis, arbeitet und inzwischen auf einem Drei-Säulen-Modell fußt. Das sind: Wirtschaftlichkeit und Sicherung der medizinischen Qualität, Basisberatung der Mitglieder und schließlich die politische Handlungsebene der IV-Verträge.

Wie ist die GenoGyn heute organisatorisch aufgestellt?

Dr. Klinghammer: Derzeit bestehen die GenoGyn Rheinland mit etwas über 500 Mitgliedern, Hessen mit etwa 200 Mitgliedern und Bayern mit ebenfalls rund 200 Mitgliedern, die miteinander kooperieren und im GenoGyn-Dachverband als eingetragenem Verein miteinander verbunden sind.

Apropos Mitglieder: Sind Sie mit der Mitgliederzahl der GenoGyn zufrieden?

Dr. Klinghammer: Mit insgesamt über 900 Mitgliedern stehen wir gut da, aber zufrieden ist man natürlich nie! Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass Frauenärzte aus Bundesländern, in denen es keine GenoGyn gibt, und das sind ja nun doch große Bereiche, durchaus die Möglichkeit haben, einer bestehenden GenoGyn beizutreten. Logistisch sind gemeinsame Einkäufe heute kein Problem. Sollte sich im eigenen Bundesland eine GenoGyn etablieren, ist der Wechsel dorthin unter Mitnahme des Geschäftsanteils von 511 Euro möglich.

Wo liegen die aktuellen Schwerpunkte der GenoGyn-Fortbildungen?

Dr. Klinghammer: Das sind ganz klar die Veranstaltungen zur Präventionsmedizin. Im Herbst 2008 bietet die GenoGyn den Frauenärzten erstmals eine komplette und zertifizierte Fortbildung zum Präventionsmediziner an. Die Veranstaltungen finden an drei Wochenenden in Düsseldorf und Köln statt und sind mit voraussichtlich 9 CME Punkten ausgeschrieben.

Was sagt der Berufspolitiker zum Mammographie-Screening und dem Chlamydien-Screening, das neu in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen wurde?

Dr. Klinghammer: Das Mammographie-Screening in der vorhandenen Form sehen wir kritisch. Es ist gut für die Frauen, die sonst nie zu einer Untersuchung gegangen wären. Es ist von der Röntgenqualität gut, bleibt aber unvollständig, da eine Tastuntersuchung und Ultraschall in vielen Fällen zur sicheren Diagnose notwendig sind. Die Altersbegrenzung auf Frauen zwischen 50 und 70 ist vor allem in der Kritik, weil viele Mamma-Karzinome früher auftreten. Für die Frauen ist das Screening psychisch belastend, weil es sich um eine Reihenuntersuchung handelt bei der der behandelnde Arzt Befunde nur auf Wunsch erhält und die Patientin eine Woche oder länger auf ihr Ergebnis warten muss, unter Umständen sogar wieder einbestellt wird .
Das, im April 2008 eingeführte, Chlamydien-Screening halten wir aus medizinischer Sicht für sehr sinnvoll. Angesichts der starken Verbreitung der Infektion und der großen Unwissenheit in der Bevölkerung fordert die GenoGyn allerdings eine intensive Aufklärung der Risikogruppe, um den Erfolg des Screenings zu unterstützen. Politik und Medien haben wir kürzlich in einer Pressemitteilung zur Mithilfe aufgerufen. Dass es für die Beratung und Durchführung des Tests keine Abrechnungsziffer gibt, ist aus berufspolitischer Sicht untragbar. Langfristig befürchtet man gleichzeitig einen Qualitätsverlust, weil das Screening ab 2009 auf einen Urintest beschränkt ist und damit alternativ die Diagnose mittels Zervixabstrich entfällt.

Was sind die größten Herausforderungen für die GenoGyn in der nächsten Zukunft?

Dr. Klinghammer: Die wirtschaftliche Stabilität der Praxen steht bei uns ganz oben und bleibt deshalb unsere Nummer eins! Zu den künftigen Herausforderungen zählt aber zweifellos die Umstrukturierung der frauenärztlichen Praxis in eine Präventionspraxis, denn die gynäkologische Praxis herkömmlicher Art hat keine Zukunft. Wer sich nicht umstellt, wird durch Strukturveränderungen in den nächsten fünf bis zehn Jahren aufgerieben. Traditionelle Aufgabenbereiche wie Endokrinologie, Schwangerschaftsbetreuung, Mammadiagnostik und Onkologie werden durch andere Fachgruppen und Zentren übernommen werden, die jährliche Krebsvorsorge wird auf einen längeren Turnus geändert werden. Präventionsmedizin bietet neue notwendige Aufgaben. Zu den weiteren Herausforderungen gehören Vernetzungen innerhalb der Gynäkologen bis hin zu medizinischen Versorgungszentren, die wir begrüßen, solange sie in Eigeninitiative der freiberuflichen Mediziner angestrebt werden. Und natürlich zählt die Erarbeitung von IV-Verträgen für unsere, bewusst Fachgruppen gleichen, Mitglieder zu den Herausforderungen der Zukunft.
Ständige Herausforderung ist übrigens unser Blick über den Tellerrand. Die GenoGyn richtet ihn seit vier Jahren nach Afrika. Dort unterstützen wir in Zusammenarbeit mit der africa action / Deutschland e.V. ein Hilfsprojekt in Ghana, wo wir eine Partnerschaft mit dem St. Anthony’s Hospital in der Volta-Region unterhalten.

Herr Dr. Klinghammer, zum guten Schluss, auf den Punkt gefragt: Warum sollten Ihre Kollegen GenoGyn-Mitglied werden?

Dr. Klinghammer: Weil es allein nicht länger gut geht! Die herkömmliche Einzelpraxis braucht eine tragfähige Zukunftsperspektive, um zu überleben. In der GenoGyn genießt sie wirtschaftliche Vorteile, Basisbetreuung in allen Praxisbereichen und profitiert von unseren Zukunftskonzepten. Das Prinzip ist klar: Gemeinsam sind wir stark und je mehr Mitglieder wir gewinnen, desto stärker wächst unsere wirtschaftliche und politische Macht.

Die Pressestelle der GenoGyn dankt Dr. Jürgen Klinghammer für das Interview

Köln. Sie zählt zu den häufigsten sexuell übertragenen Krankheiten, doch kaum jemand kennt sie: Von einer Chlamydien-Infektion sind etwa 1,1 Millionen Deutsche betroffen, jährlich infizieren sich rund 300 000 Menschen neu. Unbehandelt drohen Frauen Unterleibsentzündungen und Unfruchtbarkeit. Anlässlich der Etablierung des Chlamydien-Screenings für Frauen bis 25 Jahre fordert die GenoGyn (Ärztliche Genossenschaft für die Praxis und für medizinisch-technische Dienstleistungen e.G.) eine verstärkte Aufklärung der Risikogruppe.

„Aids, Tripper und neuerdings auch die HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs werden in Schulen kommuniziert. Hier funktionieren Information und Aufklärung“, sagt Dr. Caroline Hoppe, Ärztin für Frauenheilkunde, aus dem Vorstand der GenoGyn. Bei den Chlamydien greift dieses System nicht. Acht von zehn jungen Mädchen haben, laut einer Studie der Ärztlichen Gesundheitsförderung der Frau (ÄGGF), noch nie etwas von einer Chlamydien-Infektion gehört. Das hoch ansteckende Bakterium (Chlamydia trachomatis) wird vor allem bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr übertragen, kann aber auch als Schmierinfektion auf Toiletten übertragen werden. Fatal: Etwa 80 Prozent der Infizierten haben keine oder nur leichte Beschwerden. Nur selten zeigen sich Symptome wie unklare Bauchschmerzen, Blutungen oder Ausfluss. Bleibt die Infektion unentdeckt, können als Spätfolgen Sterilität, chronische Unterbauchschmerzen und Schwangerschaftskomplikationen auftreten. Gefährdet sind vor allem Teenager und junge Erwachsene, da sie zu der Risikogruppe gehören, die statistisch gesehen häufig ihre Sexualpartner wechseln. „Man schätzt, dass die 25-Jährigen bis zu 70 Prozent infiziert sind“, so Dr. Hoppe.
Seit April 2008 gibt es nun für gesetzlich krankenversicherte Frauen bis 25 Jahre ein jährliches kostenloses Chlamydien-Screening, das in Form eines Urintests im Rahmen einer gynäkologischen Untersuchung durchgeführt wird. Wird eine Infektion festgestellt, heilt diese in den meisten Fällen nach einer Antibiotika-Behandlung folgenlos aus; bereits eingetretene Schäden sind dagegen irreversibel. Der Sexualpartner sollte zur Vermeidung eines Ping-Pong-Effektes mitbehandelt werden.

Für den Erfolg des Screenings gelte es jetzt, die Patientinnen über dieses Angebot zu informieren, so Dr. Hoppe, denn längst nicht jede Frau stelle sich regelmäßig beim Frauenarzt vor. Nur etwa die Hälfte der Frauen nutzt die jährliche Früherkennungsuntersuchung. „Selbst junge Frauen, die mit der Pille verhüten, lassen sich das Rezept oft ohne Untersuchung vom Hausarzt geben oder versorgen sich auf Urlaubsreisen rezeptfrei mit der Pille“, sagt Dr. Hoppe. Der Appell der GenoGyn an die Frauen ist eindeutig: „Nutzen Sie bei Ihrem nächsten Besuch beim Frauenarzt die Chance, sich über Chlamydien zu informieren. Nehmen Sie Beschwerden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr ernst und lassen diese beim Gynäkologen abklären“. Beschwerdefreie Frauen über 25, die auf Grund ihres Sexualverhaltens gefährdet sind, könnten sich für rund 65 Euro auf eigene Kosten testen lassen.
„Die Politiker der Kultus- und Gesundheitsministerien und die Medienvertreter fordern wir auf, zur Aufklärung über die Gefahr von Chlamydien-Infektionen beizutragen!“, so Dr. Hoppe.

Auch berufspolitisch sorgt die Einführung des Chlamydien-Screenings für Diskussionsstoff: So beklagt die GenoGyn, wie auch andere Standesvertretungen der Frauenärzte, dass es für die Beratung und Durchführung des Tests keine Abrechnungsziffer gibt. Gleichzeitig wird langfristig ein Qualitätsverlust befürchtet, da das Screening ab 2009 auf einen Urintest beschränkt ist und damit alternativ die Diagnose mittels Zervixabstrich entfällt.

Köln. Präventionsmedizin lautet das Schlüsselwort der modernen Gynäkologie: In vielen Praxen ist sie bereits Alltag, berufspolitische Experten halten sie zukünftig für existenziell. Jetzt bietet die GenoGyn den Frauenärzten erstmals eine komplette und zertifizierte Fortbildung zum Präventions- mediziner an. Start des dreiteiligen Seminars ist im September 2008, die Anmeldungen laufen bereits.

Der Frauenarzt als Präventionsmediziner ist zwar seit Jahren in aller Munde, die Ausbildungssituation ist bisher allerdings unzureichend. Unser Fortbildungsseminar „Präventionsarzt‘ leistet erstmalig eine komplexe Zusammenfassung aller relevanten Inhalte, Ausbildung und eine Zertifizierung“, sagt Dr. Jürgen Klinghammer, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, aus dem Vorstand der GenoGyn (Ärztliche Genossenschaft für die Praxis und für medizinisch-technische Dienstleistungen e.G.). Wie in anderen Disziplinen fordert der Wandel im Gesundheitswesen auch in der Frauenheilkunde qualifizierte Spezialisierung. „Die gynäkologische Praxis herkömmlicher Art hat keine Zukunft. Wer sich nicht umstellt, wird durch Strukturveränderungen in den nächsten fünf bis zehn Jahren aufgerieben. Traditionelle Aufgabenbereiche wie Endokrinologie, Schwangerschaftsbetreuung, Mammadiagnostik und Onkologie werden durch andere Fachgruppen und Zentren übernommen werden, die jährliche Krebsvorsorge wird auf einen längeren Turnus geändert werden“, warnt Dr. Klinghammer.

Präventionsmedizin bietet die notwendigen, neuen Aufgaben. Das aktuelle Fortbildungsangebot von GenoGyn, AGEP und Mitinitiator Dr. Kade Pharmazeutische Fabrik ermöglicht die qualifizierte Ausbildung an drei Wochenenden; das Zertifikat weist die erworbene Kompetenz gegenüber den Patientinnen aus. Auf dem Programm stehen die Top-Themen der Prävention, die für die Betreuung der Frau von der Pubertät bis ins hohe Alter wichtig sind: Metabolisches Syndrom/ Grundlagen der Intima Media Messung, Adipositas/ kardiovaskuläre Risiken, Hormonersatztherapie, Moderne Krebsfrüherkennung, Harninkontinenz, individuelle Antikonzeption, Übergewicht/ anti-insulinotrope Ernährung/ Bioimpendanzmessung, Osteoporose und Ernährung. Des Weiteren Schwangerschaftsbetreuung, Sport als Baustein moderner Prävention, Essstörungen, Impfprogramm, Depression/ Neurostress sowie Altersprävention. Auf dem Podium: Referenten mit Rang und Namen u.a. wie Präventionspapst Professor Dr. Armin Heufelder, Präsident der Akademie für Gesundheitsförderung und Prävention e.V. (AEGP), Osteoporose-Experte Professor Johann Dr. D. Ringe, Ernährungs-Spezialist Dr. Detlef Pape.

„Langfristig wollen wir unser neues Präventionsseminar fest im Fortbildungs-Katalog der GenoGyn etablieren. Unser Ziel ist die dauerhafte Existenzsicherung niedergelassener Frauenärzte“, so Dr. Klinghammer. Teilnehmer erhalten das Zertifikat zum „Präventionsarzt“ von der AEGP und werden im Sinne eines guten Patienten-Service als solche auf den Internet-Seiten der GenoGyn gelistet. Um Information und Aufklärung von Patienten geht es auch bei einem weiteren neuen Projekt der GenoGyn. Die „Patientenseminare“ starten im November 2008 mit einer Pilotveranstaltung, auf der sich interessierte Besucher über moderne Methoden der Prävention informieren können.

Buchung und weitere Informationen zum Präventionsarzt
unter GenoGyn, Telefon: 0221 / 94 05 05 390, Fax: 0221 / 94 05 05 391 oder
E-Mail:geschaeftsstelle@genogyn-rheinland.de.
Termine: 26./27.09.2008, 24./25.10.2008 und 21./22.11 2008

Übrigens: GenoGyn- und AGEP-Mitglieder buchen günstiger.