Köln. Mit jährlich rund 70.000 neuen Fällen ist Brustkrebs weiter mit großem Abstand die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Zur Früherkennung wurde in Deutschland flächendeckend ein Mammographie-Screening etabliert, zu dem seit 2009 alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren in zweijährigem Turnus eingeladen werden. Aber auch Frauen, die regelmäßig daran teilnehmen, können zwischen diesen Terminen an einem Brusttumor erkranken. „Diese sogenannten Intervalltumore sind im Röntgenbild anders als etwa beim Ultraschall häufig nicht zu erkennen. Dies gilt besonders für Frauen mit hoher Brustdichte“, sagt der Gynäkologe Dr. Wolf Dieter Fiessler aus dem Vorstand der frauenärztlichen Genossenschaft GenoGyn. Intervallkarzinome sind keineswegs selten, ihr Anteil lag 2010 laut Evaluationsbericht der Kooperationsgemeinschaft Mammographie etwa in Nordrhein-Westfalen bei 22 Prozent aller entdeckten Brustkrebserkrankungen. Daher erachten die Frauenärzte der GenoGyn eine Brust-Ultraschalluntersuchung zwischen den Screening-Terminen und auch für symptomfreie Frauen unter 50 als absolut sinnvoll – wenngleich sie als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) lediglich privat möglich ist, weil Ultraschalluntersuchungen als Kassenleistung eine Indikation voraussetzen.

Ein Intervalltumor ist keine neue Krebsart, sondern lediglich ein Begriff, der dazu dienen soll, die Effektivität des Mammographie-Screenings zu beurteilen. Das Auftreten von Karzinomen zwischen den Screening-Intervallen kann verschiedene Gründe haben: Der Tumor war bereits beim Screening vorhanden, wurde aber nicht entdeckt. Ebenso kann das Karzinom erst nach dem Screening der Brust entstanden und sehr schnell gewachsen sein, sodass es vor dem nächsten Screening beispielsweise durch Ertasten oder Ultraschall bemerkt wurde. Auch kann es sein, dass bei der Analyse der Röntgenaufnahmen minimale Auffälligkeiten nicht als bösartig eingeordnet wurden.

Neben bekannten Risikofaktoren erhöht auch die Brustdichte das Risiko für die Entstehung eines Mammakarzinoms. Dr. Fiessler: „Je größer die Dichte, desto höher ist das Risiko an Brustkrebs zu erkranken. Von hoher Dichte der Brust wird gesprochen, je niedriger ihr Fettanteil unter 50 Prozent liegt und entsprechend höher als 50 Prozent der Anteil an Milchdrüsen- und Bindegewebe ist.“

Zudem hat die Brustdichte, die in vier ACR-Stufen (ACR = American College of Radiology) unterteilt wird, auch Auswirkungen auf die Mammographie selbst. In den Stufen 1 und 2, bei denen die Brust überwiegend aus Fettgewebe besteht und die Dichte somit unter 50 Prozent liegt, können Tumore gut erkannt werden. Anders dagegen bei den Stufen 3 und 4: Hier schränkt das überwiegende Drüsenkörpergewebe der Brust wegen seiner Dichte die Zuverlässigkeit der Mammographie zunehmend ein. Die Brustdichte, die beim Screening zwar festgestellt, aber im Befund nicht mitgeteilt wird, ist deshalb von wesentlicher Bedeutung für die Aussagekraft der Röntgenbilder. Ab ACR-Stufe 3 halten viele Experten eine Ultraschalluntersuchung für unerlässlich. In Österreich werden Frauen inzwischen ab einer Brustdichte von mehr als 50 Prozent zusätzlich zur Mammographie ebenfalls per Ultraschall untersucht, und auch die deutsche S3 Leitlinie empfiehlt, dass die Mammographie bei dichter Brustdrüse durch eine Ultraschalluntersuchung ergänzt werden sollte.

GenoGyn-Vorstand Dr. Fiessler: „Bei dichten Mammae ist Frauen immer ein Brust-Ultraschall angeraten, denn er bietet eine gute Erkennung von Knoten in dichtem Gewebe und somit beste Möglichkeiten auch schnell wachsende Intervalltumore frühzeitig zu erkennen.“ Dies empfiehlt die GenoGyn nicht nur Frauen von 50 bis 69 Jahren zwischen den Intervallen des Mammographie-Screenings und als Ergänzung zur Mammografie, sondern zusätzlich zur Tastuntersuchung auch jüngeren Frauen ab dem 30., auf jeden Fall 35. Lebensjahr, die naturgemäß noch ein festeres und dichteres Brustgewebe oder andere Risikofaktoren haben. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts ist etwa jede vierte Betroffene bei der Diagnose von Brustkrebs unter 55 Jahre alt, jede zehnte sogar jünger als 45.

„Dass symptomfreie Frauen von Brust-Ultraschalluntersuchungen profitieren können, zeigt nicht nur der hohe Anteil von Intervallkarzinomen. Auch unsere eigene GenoGyn-Erhebung zu pathologischen Befunden durch IGeL in der gynäkologischen Praxis, zu denen auch der Brust-Ultraschall zählt, hat dies jüngst unterstrichen“, so Dr. Fiessler.

Köln. Seit Jahren sorgen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für Schlagzeilen – selten für positive. Das Für und Wider um Nutzen und Notwendigkeit der IGeL spaltet Ärzte und Kassen tief: Die gesetzliche Krankenversicherung beansprucht für sich, mit ihren Leistungen eine ausreichende Versorgung der Patienten zu finanzieren. Das sehen Ärzte völlig anders. Längst nicht alles, was medizinisch sinnvoll ist, findet auch Eingang in den gesetzlichen Leistungskatalog, so die frauenärztliche Genossenschaft GenoGyn. Dem zunehmenden Wunsch vieler Patienten nach modernsten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entsprechend werden IGeL angeboten – und Ärzte dafür in der öffentlichen Debatte vielfach als Abzocker gescholten. „Das ist natürlich keine Abzocke, denn in vielen Fällen sind IGeL absolut sinnvoll. Deutlicher Nutzen wird ihnen auch durch unsere eigene aktuelle Erhebung zu pathologischen Befunden durch IGeL in der Frauenheilkunde bestätigt“, sagt Dr. Jürgen Klinghammer aus dem Vorstand der GenoGyn. Vereinzelt werden IGeL inzwischen auch von einigen Krankenkassen übernommen – für die Frauenärzte ein weiterer Beleg für deren Notwendigkeit.

2013 hatten sich 23 gynäkologische Praxen an einer Meldebogen-Aktion der GenoGyn beteiligt, über die eine erste kleine Zahlenbasis gewonnen wurde, wie häufig durch die verschiedenen angebotenen IGeL-Untersuchungen bei beschwerdefreien Patientinnen relevante Erkrankungen diagnostiziert wurden. Unter den 72 gemeldeten pathologischen Befunden durch IGeL: acht Gebärmutterschleimhautkarzinome, je sieben Fälle von Brustkrebs, Eierstockkrebs sowie nicht bekannten Myomen, vier Harnblasenkarzinome, dazu acht Streptokokken- sowie jeweils drei Cytomegalie- und akute Toxoplasmoseinfektionen bei Schwangeren. Außerdem wurden per Dünnschichtzytologie mehrere schwere Dysplasien erkannt, die durch den konventionellen und von den Kassen bezahlten Pap-Test nicht erkannt worden wären. „Dass wir mithilfe der Sonografie so viele versteckte Karzinome, darunter eben auch Blasentumore, entdecken konnten, spricht eine deutliche Sprache“, sagt Frauenarzt Dr. Klinghammer.

Mit ihrer Erhebung will die GenoGyn einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion um die wahlfreien Gesundheitsleistungen erbringen, insbesondere auch, um in der gynäkologischen Praxis dem IGeL-Monitor und seiner fragwürdigen Nutzen-Schaden-Abwägung entgegentreten zu können. „Unsere Zahlen stellen natürlich nur eine kleine Stichprobe dar, aber sie scheinen uns doch aussagekräftig genug, um Trends zu erkennen und um zumindest für die Zukunft repräsentative Untersuchungen über den Nutzen von IGeL in der Praxis anzuregen und das Bashing zu beenden“, so der Vertreter der GenoGyn.

Häufige Kritik und negative Empfehlungen von Politik und Krankenkassen konnten nicht verhindern, dass das Segment der selbst zu zahlenden Leistungen im Gesundheitsmarkt in den vergangenen Jahren stetig gewachsen ist. Dies spiegelt durchaus den Eindruck vieler Patienten wider, dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen allenfalls noch eine Minimalversorgung gewährleistet. Ähnlich sieht es Frauenarzt Dr. Klinghammer: „Je knapper die Finanzen, desto schmaler der Leistungskatalog – und desto weniger innovative Medizin kommt bei den Patienten an.“

Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, naturgemäß sehr IGeL-kritisch, bewertet derweil kein einziges IGeL-Angebot als positiv – und dass, obwohl diese in anderen Ländern teilweise schon lange obligatorisch sind. Mit Unverständnis reagiert die GenoGyn auch darauf, dass es etwa auf die Sonographie von Uterus und Endometrium in der Frauenheilkunde sowie weitere sinnvolle Untersuchungen in der Schwangerschaft bis heute noch nicht einmal Hinweise im IGeL-Monitor gibt.

Immerhin nähern sich einige gesetzliche Krankenkassen den IGeL an und übernehmen vereinzelt Kosten. Dies gilt beispielsweise für den Brustultraschall zur Krebsfrüherkennung für Frauen. Von zwölf der 132 Krankenkassen in Deutschland, darunter die AOK in Hessen und Sachsen-Anhalt, wird die Untersuchung bezahlt. Auch die Kosten für den IGeL-Test auf eine Toxoplasmoseinfektion, die in der Schwangerschaft sehr gefährlich für das Kind verlaufen kann, den der IGeL-Monitor aber schlichtweg „negativ“ bewertet, werden inzwischen von 32 Krankenkassen übernommen.

GenoGyn-Vorstand Dr. Klinghammer begrüßt diese Entwicklung und verweist auf das Screening auf Schwangerschafts-Diabetes, das ebenfalls lange von den Frauenärzten nur als Selbstzahlerleistung angeboten werden konnte, bis es 2012 in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen wurde: „Bestärkt durch unsere IGeL-Erhebung werden wir unseren Patientinnen weiterhin eine zeitgemäße sinnvolle Medizin auch über die Grenzen der Basisversorgung der Krankenkassen hinaus ermöglichen.“

Eine ausführliche Auswertung der IGeL-Erhebung der GenoGyn ist unter www.genogyn-rheinland.de/content_gg/cont_10344.umfragen.php einzusehen.

Köln. Immer mehr Forschungsergebnisse belegen, wie unverzichtbar Vitamin D für den Menschen ist. Zugleich konstatiert die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., dass circa 60 Prozent der Bevölkerung nicht optimal mit Vitamin D versorgt sind. „Die Bedeutung von Vitamin D geht weit über die Beeinflussung des Knochenstoffwechsels hinaus. In der Prävention ist es ein Meilenstein. Umgekehrt hat ein Mangel an Vitamin D viele negative Auswirkungen auf die Gesundheit“, sagt Frauenarzt Dr. Stephan Krehwinkel aus dem Aufsichtsrat der ärztlichen Genossenschaft GenoGyn. Die Gynäkologen, die sich seit Jahren in der Präventionsmedizin engagieren, plädieren für eine bessere Aufklärung. Nur so könnten vor allem Risikogruppen frühzeitig gegensteuern und Folgeerscheinungen eines Vitamin-D-Mangels vorbeugen.

Das fettlösliche Vitamin D ist ein Sonderfall unter den Vitaminen, denn es gleicht in seiner Zusammensetzung eher Hormonen wie Cortisol und Östrogen. Nur etwa zehn Prozent des Vitamin-D-Bedarfs werden über wenige Lebensmittel wie fetten Fisch (Hering, Lachs, Makrele), Eigelb und einige Pilze beigesteuert. Zu 90 Prozent wird es vom Körper selbst produziert – von der Haut und nur unter dem Einfluss von Sonnenlicht. Allerdings ist in unseren Breiten in der winterlichen Hälfte des Jahres die notwendige Ultraviolettstrahlung (UVB) des Sonnenlichts nicht groß genug für eine ausreichende Vitamin-D-Synthese. Aber auch in den sommerlichen Monaten wird aus berechtigter Sorge vor Hautkrebs und Hautalterung durch den Einsatz von Sonnenschutzmitteln ab Lichtschutzfaktor 15 die UVB-Strahlung fast vollständig abgeblockt.

Die größte Risikogruppe für einen Mangel an Vitamin D bilden neben allen, die sich kaum ungeschützt oder, wie zum Beispiel verschleierte Frauen, nur vollständig bekleidet der Sonne aussetzen, vor allem ältere Menschen. Mit zunehmendem Alter verringert sich die Leistungsfähigkeit der Haut zur Vitamin-D-Produktion – jenseits der 65 kann dies bei mehr als der Hälfte liegen. Zudem verhindern Immobilität und Pflegebedürftigkeit im Alter häufig den Aufenthalt im Freien. Außerdem sind Personen mit dunklem Hauttyp, also besonders Menschen mit Migrationshintergrund, besonders gefährdet, da sie weniger Vitamin D bilden können.

Folgeerscheinungen des Vitamin-D-Mangels sind vielfältig: Mit deutlicher Evidenz geht ein optimaler Vitamin-D-Status bei Älteren mit einem geringeren Risiko für Stürze und Frakturen durch Osteoporose einher. Auch nachlassende Funktionsfähigkeit des Bewegungsapparates in Bezug auf Kraft, Mobilität und Gleichgewicht ist seltener. Dr. Krehwinkel weist zudem auf Studien hin, die einer verbesserten Immunität durch Vitamin D eine reduzierte Gefahr der Metastasierung von Darm- und Brustkrebs zuschreiben. Dies werde auch für andere Krebsarten und die Entstehung bösartiger Tumoren angenommen und untersucht. „Außerdem scheint Vitamin-D-Mangel nach bisherigem Wissensstand ein Risikofaktor für Herzinfarkt, Schlaganfall und hohen Blutdruck sowie für Allergien und Asthma oder Erkrankungen wie Diabetes mellitus, chronische Darmerkrankungen, Lungenentzündungen und grippale Infekte, aber auch für schwere Erkrankungen des Nervensystems wie Multiple Sklerose bis hin zu Demenz zu sein“, so der Frauenarzt aus Aachen. Eine mangelhafte Vitamin-D-Versorgung steht zudem im Verdacht, Komplikationen in der Schwangerschaft zu begünstigen. Nach Untersuchungen der Universität Gießen erkranken Schwangere mit Vitamin-D-Mangel häufiger an Diabetes und Bluthochdruck, sind mehr von Infektionen geplagt und erleiden häufiger Frühgeburten.

Der Vitamin-D-Status wird mittels der Konzentration von 25-Hydroxvitamin D (25[OH]D) im Blutserum bestimmt. Mindestens 50 Nanomol pro Liter gelten als wünschenswert, unterhalb von 30 wird von Vitamin-D-Mangel gesprochen. In diesem Fall hält Dr. Krehwinkel für die Erhaltung der Knochendichte die tägliche Aufnahme von 800 Internationalen Einheiten (IE) über ein entsprechendes Präparat für ausreichend. Wer jedoch die ganze Bandbreite der schützenden Wirkung von Vitamin D erreichen wolle, benötige abhängig von Alter, Hauttyp, Ernährung und Sonnenexposition eher bis zu 3000 oder 4000 IE pro Tag. Das präventive Potenzial von Vitamin D schätzt der Vertreter der GenoGyn, die 2014 ihr 15-jähriges Bestehen begeht, sehr hoch ein.

Köln. Zum 1. Juli des vorigen Jahres waren die Mutterschaftsrichtlinien ergänzt worden: Fortan hatten Schwangere Anspruch auf eine von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene erweiterte Ultraschalluntersuchung im zweiten Trimenon, wie eine Info-Broschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ihnen verkündete. Peinlicher Schönheitsfehler: Die Honorierung dieser ärztlichen Mehrleistung war zu dem Zeitpunkt noch keinesfalls im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. In vielen Regionen Deutschlands mussten werdende Mütter die Untersuchung privat zahlen und konnten sich die Kosten später von der Krankenkasse erstatten lassen. In Ausnahmefällen war die direkte Abrechnung mit den Kassen über vorläufige Symbolziffern möglich. „Man spekulierte möglicherweise darauf, dass auch dieser Mehraufwand im Rahmen der ohnehin knapp bemessenen Schwangerschaftspauschale nach Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 zusätzlich von den Ärzten gestemmt werde“, so wurde im Vorstand der ärztlichen Genossenschaft GenoGyn vermutet. Für die Gynäkologen deutet vieles darauf hin, denn die für den erweiterten Baby-Ultraschall nun endlich beschlossene und seit 10. Januar 2014 gültige Ziffer GOP 01771 im EBM „kann mit einer jetzt bekannt gewordenen Vergütung von gerade einmal 44 Euro für die Beratung und die Durchführung der umfänglichen Mehrleistung nur als symbolisch gewertet werden“.

Die 44 Euro stehen nach Ansicht der GenoGyn in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, der für die erweiterte Untersuchung erforderlich ist. „Der Gynäkologe muss ja nicht nur ein geeignetes Ultraschallgerät vorhalten, das allein in der Anschaffung durchaus dem Preis eines neuen Mittelklasse-Autos oder gar darüber entsprechen kann. Zudem muss die nötige Qualifikation erworben und in einer Prüfung nachgewiesen werden. Neben dem höheren Beratungs- und Zeitaufwand sehen wir uns obendrein ggf. noch einem höheren Haftungsrisiko gegenüber“, so Dr. Wolf Dieter Fiessler aus dem Vorstand der GenoGyn. Angesichts dieses zusätzlichen fachlichen und zeitlichen Aufwandes sei die nun festgelegte Honorierung nicht akzeptabel. Die GenoGyn fordert eine deutliche Nachbesserung. Der zusätzliche Beratungsaufwand, der in der Übergangszeit noch honoriert wurde, findet nun keine Berücksichtigung mehr. Selbst bei Mehrlingen kann die neue GOP nur einmal berechnet werden.

Beim einfachen Baby-Ultraschall wird die Lage der Plazenta geprüft und die Größe von Kopf und Bauch des Kindes vermessen sowie die Länge des Oberschenkelknochens. Bei der erweiterten Variante werden unter anderem zusätzlich die Form von Kopf und Hirnkammern, die Entwicklung von Hals und Rücken sowie das Herz und sein Größenverhältnis zum Brustkorb des Ungeborenen genauer untersucht. Auch wird geschaut, ob die vordere Bauchwand geschlossen ist und ob Magen und Harnblase zu sehen sind. Entwicklungsstörungen des Kindes sollen so frühzeitig erkannt werden.

Die GenoGyn betrachtet die neue Leistung für Schwangere als absolut sinnvoll, warnt aber zugleich davor, sie nach dem holperigen Start jetzt durch eine beschämende Vergütung des apparativen, zeitlichen und fachlichen Aufwandes gleich wieder infrage zu stellen. Dr. Fiessler: „Zeitgemäße Schwangerschaftsvorsorge ist nicht zu gewährleisten, wenn sie nur auf dem Papier angeboten wird, ohne die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Alle beklagen die geringe Geburtenrate in Deutschland. Aber eine stiefmütterliche Behandlung der Schwangerschaftsvorsorge trägt sicher nicht dazu bei, die bedenkliche demografische Entwicklung umzukehren.“

Köln. Kondom kaputt, Antibabypille vergessen? Nach ungeschütztem Sex ist die zügige Einnahme der „Pille danach“ gefordert, wenn eine Schwangerschaft vermieden werden soll. Ist der Frauenarzt erst nach dem Wochenende für ein nötiges Rezept wieder erreichbar, wird die Zeit dafür knapp. Nach mehr als zehn Jahren könnten jetzt aber auch in Deutschland die Ampeln für eine rezeptfreie „Pille danach“ auf Grün umspringen: Nach dem Bundesrat hat nun auch der Fachausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Aufhebung der bisherigen Rezeptpflicht empfohlen. Die Experten sähen keine medizinische Notwendigkeit, länger an ihr festzuhalten, teilte die Bundesoberbehörde am 14. Januar 2014 mit. Die Gynäkologen der ärztlichen Genossenschaft GenoGyn zeigen sich indes besorgt.

Grundsätzlich sei es sicher begrüßenswert, dass die betreffenden Frauen möglichst ohne Verzögerung frühzeitig ein Notfallkontrazeptivum einnehmen, heißt es aus dem Vorstand der GenoGyn. Auf der anderen Seite stehe die Sorge, dass viele dieser Frauen nicht mehr für die mit der Verschreibung der „Pille danach“ verbundene Beratung erreichbar sind. Häufig benötigten gerade die Frauen eine Notfallkontrazeption, bei denen eine erweiterte Verhütungsberatung besonders angebracht wäre. Und die Erfahrung in der Praxis zeige, dass in vielen Fällen ein gleichzeitiges Gespräch über nachhaltigere Möglichkeiten der Kontrazeption durchaus gewünscht und oft hilfreich sei, damit diese Pille künftig gar nicht erst erforderlich wird. So biete zum Beispiel die regelmäßige Einnahme einer handelsüblichen Antibabypille auf jeden Fall mehr Sicherheit als die Notfallpille, so der GenoGyn-Vorstand weiter. Nachts an der Ausgabeklappe der Apotheke beim Verkauf der „Pille danach“ sei entsprechende Beratung nicht zu leisten. Die Gynäkologen sehen zudem die Gefahr, dass Frauen durch den rezeptfreien Erwerb die empfohlene ärztliche Nachsorge im Gefolge der Einnahme des Präparates aus den Augen verlieren könnten. Ausdrücklich weisen die Frauenärzte darauf hin, dass die BfArM-Empfehlung nur die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel betrifft. Die neuere und nach ersten Vergleichsstudien effektivere Alternative mit dem Wirkstoff Ulipristal bliebe weiter verschreibungspflichtig. Diese Unterscheidung sei nicht nachvollziehbar und könne zudem zur Verunsicherung der Frauen beitragen.

Für beide Wirkstoffe gilt: Je früher sie eingenommen werden, desto zuverlässiger ist ihre Wirkung. Die bislang „klassische“ Variante mit dem Wirkstoff Levonorgestrel wirkt binnen 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, allerdings nimmt ihre Wirksamkeit bereits nach 48 Stunden deutlich ab, ehe sie jenseits der 72-Stunden-Grenze auf null sinkt. Die „neuere“ Variante mit dem Wirkstoff Ulipristal ist seit 2009 erhältlich und kann noch bis zu fünf Tage nach ungeschütztem Sex ungewollte Schwangerschaften verhindern. In ersten Vergleichsstudien schnitt das Ulipristal-Präparat, das weiterhin verschreibungspflichtig bleiben wird, in Bezug auf die Zuverlässigkeit statistisch besser ab als der Levonorgestrel-Konkurrent. Potentielle Anwenderinnen der „Pille danach“ sollten über diese Unterschiede informiert sein, meinen die Frauenärzte der GenoGyn.

Die postkoitale Pille verhindert oder verzögert hormonell den Eisprung der Frau. Wird die Pille erst eingenommen wenn sich die Eizelle bereits aus dem Eierstock gelöst hat, kann die „Pille danach“ eine Befruchtung nicht verhindern. Die Notfallverhütung wirkt nur rückwirkend und zeitlich eng begrenzt. Rechtzeitig eingenommen kann sie lediglich den Eintritt einer Schwangerschaft unterbinden, nicht jedoch eine bereits eingetretene Schwangerschaft beenden. Damit unterscheidet sie sich grundsätzlich von sogenannten Abtreibungspillen.

Das BfArM-Expertenvotum für die Abschaffung der Verordnungspflicht für das Levonorgestrel-Präparat wird nun als Empfehlung ans Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet. Dessen neuem Chef Hermann Gröhe obliegt dann die Entscheidung, ob die Rezeptpflicht fällt oder nicht. Der CDU-Mann will zwar zunächst die schriftliche Begründung der BfArM-Empfehlung abwarten, die Union hatte aber bereits vor der Wahl eine Freigabe abgelehnt. Weil das Thema auch im Koalitionsvertrag mit der SPD ausgespart worden ist, bleibt das Ergebnis abzuwarten. Das gilt auch für die Frauenärzte der GenoGyn, die im Falle einer rezeptfreien Notfallkontrazeption fehlende Verhütungsberatung und die medizinischen Folgen zunehmender unkontrollierter Anwendungen befürchten.

Die mit der rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ verbundene Forderung einer entsprechenden Beratung hält die ärztliche Genossenschaft für realitätsfern. Denn eine Beratung zu geeigneteren Verhütungsmethoden, die über die bloßen Einnahmehinweise hinausgeht, sei im Verkaufsraum einer Apotheke kaum möglich und könne nur in einer Arztpraxis erfolgen. Die „Pille danach“ sei eine medizinische Notfallmaßnahme, auf die nur in Ausnahmefällen zurückgegriffen werden sollte. Es stehe zu befürchten, dass die Abgabe ohne Rezept und ohne Inanspruchnahme ärztlicher Sachkenntnis letztlich sogar für die Betreffenden von Nachteil sein kann. Nach gründlicher Abwägung spricht sich der Vorstand der GenoGyn daher für die Beibehaltung der Rezeptpflicht aus.

Köln. Der demographische Wandel macht es dringlicher denn je. Ein Gesetz, das gesundheitliche Prävention wirkungsvoll fördert und als gesellschaftliche Aufgabe erfolgreich organisiert, wird von der frauenärztlichen Genossenschaft GenoGyn als sinnvoll und notwendig erachtet: Die Frauenärzte appellieren an die gesundheitspolitischen Verhandlungsakteure für die Bildung einer neuen Bundesregierung, verbindliche und eindeutige Eckpunkte für ein solches Gesetz in einer Koalitionsvereinbarung festzuschreiben. „Drei bisher gescheiterte Anläufe in verschiedenen politischen Konstellationen sind genug. Der jüngste Versuch, der im September 2013 im Bundesrat durchfiel, krankte unseres Erachtens auch daran, dass ärztliche Expertise in dem Gesetzentwurf nur eine nachgeordnete Rolle spielen sollte. Primärprävention funktioniert ohne uns Ärzte jedoch nicht“, sagt Dr. Jürgen Klinghammer vom Vorstand der GenoGyn. Die Frauenärzte wollen in Gestaltung und Umsetzung von Präventionsstrategien aktiv eingebunden werden.

Für Veränderungen hin zu einem gesundheitsbewussten Verhalten bedarf es neben fördernder Lebens- und Arbeitswelten vor allem der Information, der Beratung und der Motivation der Menschen. Fraglich ist nach Worten von Dr. Klinghammer jedoch, ob präventionsferne Gruppen der Bevölkerung etwa durch eine Aufstockung der Mittel für gängige primärpräventive Maßnahmen – wie Aufklärungsbroschüren und Kursangebote der Krankenkassen – überhaupt erreicht werden und falls ja, wie es um ihre Wirksamkeit steht. Der Kölner Frauenarzt: „Die Praxis ist der geeignete Ort, auch präventionsferne Bevölkerungsschichten zu erreichen, denn unabhängig vom sozialen Status gehen gut 80 Prozent der Krankenversicherten mindestens einmal pro Jahr zum Arzt. Da bietet sich die Ansprache für Prävention an. Den weiblichen Teil der Bevölkerung erreichen wir Frauenärzte von der Pubertät bis ins hohe Alter praktisch zu hundert Prozent.“

Schon heute hat der Großteil frauenärztlicher Leistungen präventiven Charakter: Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Schwangerenvorsorge, Mädchen-Sprechstunden und die HPV-Impfung zählen dazu. „Als ‚Hausärzte für die Frau‘ sind wir besonders auch mit den belastenden Faktoren in unterschiedlichen Lebensphasen der Patientinnen vertraut und können hier immer wieder Impulse für notwendige und nachhaltige Verhaltensänderungen im Sinne der Primärprävention geben. Allein schon durch das Vertrauen aus einer regelmäßigen, meist lebenslangen Betreuung von Frauen aller Bevölkerungsschichten eröffnen sich uns unvergleichbare Möglichkeiten“, so Dr. Klinghammer. Das Potenzial einer erweiterten Primärprävention ist nach Einschätzung der frauenärztlichen Genossenschaft GenoGyn sehr hoch. Zivilisationskrankheiten wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Osteoporose, Burn-out und sogar rund 40 Prozent der Krebserkrankungen gelten zu großen Teilen durch Präventionsmaßnahmen als vermeidbar.

Vor diesem Hintergrund verweist der GenoGyn-Vorstand auch auf die innovative Zusatzqualifikation Präventionsmedizin in der Frauenheilkunde, die die Genossenschaft seit 2008 mit großem Erfolg anbietet. Durch diese zertifizierten Ausbildungsprogramme werden zusätzliche Voraussetzungen für eine erweiterte Primärprävention in gynäkologischen Praxen geschaffen. Auf diese Qualifikationen in einer Präventionsstrategie nicht ausdrücklich zurückzugreifen, sei kaum nachvollziehbar.

Für einen neuen Anlauf zu einem Präventionsgesetz erwarten die Frauenärzte, dass sie ebenso wie Haus-, Kinder- und Betriebsärzte als Berufsgruppe eng in dessen tägliche Umsetzung einbezogen werden, um Prävention zu einer gesamtgesellschaftlichen Erfolgsgeschichte zu machen.

Köln. Die Ärztliche Genossenschaft GenoGyn betont seit Jahren das große Präventionspotential in der frauenärztlichen Versorgung, hat in einer zertifizierten Zusatzqualifikation deshalb, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Anti-Aging Medizin e.V. (GSAAM), bereits rund 300 Mediziner in Präventionsmedizin ausgebildet. Jetzt hat ihr Kooperationspartner GSAAM erstmals die präventiv-medizinische Wirkung der Pille dokumentiert.

Rund sechs Millionen Frauen verhüten in Deutschland mit der Antibabypille. Vor allem in der Altersgruppe zwischen 20 bis 29 Jahren verlassen sich über 70 Prozent der jungen Frauen auf sie als Verhütungsmittel. Neben diesem primären Grund für die Einnahme gibt es allerdings noch weitere positive Nebenwirkungen, die nicht nur einen therapeutischen, sondern auch einen präventiv-medizinischen Zusatznutzen haben. Dass die Pille (orales Kontrazeptivum) den Menstruationszyklus der Frau reguliert, die Regelschmerzen mindert sowie das Hautbild, wie zum Beispiel bei Akne, verbessert, ist allgemein bekannt. Das präventive Potenzial der Pille, wie beispielsweise die Krebs-Prävention, kristallisierte sich jedoch erst in den letzten Jahren heraus. In der Oktoberausgabe der Fachzeitschrift „Gynäkologie und Geburtshilfe“ hat Prof. Dr. med. Bernd Kleine-Gunk, Gynäkologe und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Anti-Aging Medizin e.V. (GSAAM), nun erstmals den „therapeutischen Zusatznutzen“ der Pille umfassend dokumentiert (Kleine-Gunk, B: Hormonale Kontrazeptiva – Therapeutischer Zusatznutzen und nonkontrazeptiver Benefit, Gynäkologie und Geburtshilfe 2013, 18 (SH1) 20-23.)

„Häufig konzentriert man sich bei der Thematisierung der Antibabypille auf die unerwünschten Nebenwirkungen. Dass die Pille allerdings eine Reihe von häufigen Krebsarten vorbeugt, ist bisher nur wenig bekannt. Und dies, obwohl es bereits mehrere Studien gibt, die belegen, dass sich z. B. das Risiko für ein Ovarialkarzinom, die bösartigste aller gynäkologischen Krebserkrankungen, unter Einnahme der Pille um 25 bis 30 Prozent reduziert. Je länger die Einnahmedauer anhält, umso weiter verringert sich das Risiko – im Schnitt um weitere 20 Prozent je fünf Jahre. Dieser Schutz bleibt auch bei einer Absetzung für mindestens weitere 15 Jahre erhalten“, erklärt Professor Kleine-Gunk. Das bedeutet, dass die Sterberate, die bei dieser Erkrankung besonders hoch ist, durch die Einnahme der Pille weltweit um 30 Prozent und damit 20.000 Krebstode jährlich gesenkt werden kann.

Aber auch bei der Krebserkrankung des Gebärmutterkörpers (Endometriumkarzinom) zeigen aktuelle Studien, dass die Einnahme der Pille das Risiko der Erkrankung um die Hälfte reduziert. Die Dauer der Einnahme spielt auch hier bei der Risikoreduktion eine Rolle. Sobald die Pille abgesetzt wird, bleibt der Schutzeffekt noch mindestens 20 Jahre erhalten, egal ob eine Mikropille oder ein älteres hochdosiertes Präparat eingenommen wurde.

Die Pille scheint darüber hinaus auch bei nicht gynäkologischen Malignomen ihre präventiv-medizinische Wirkung zu entfalten. Bereits in der Women’s Health Initiative-Studie (WHI) wurde gezeigt, dass kombinierte Hormonersatzpräparate das Risiko, an Darmkrebs zu erkranken, minimieren. Gleiches gilt offensichtlich auch für die Pille. Laut einer Metaanalyse aus dem Jahre 2001 zeigte die Einnahme eine signifikante Reduktion um 18 Prozent auf, in einer erst kürzlich veröffentlichte Metaanalyse sogar eine Risikoreduktion um 30 Prozent.

„Die Sterblichkeit der Frauen, die jemals die Pille eingenommen haben, ist somit deutlich niedriger gegenüber Nichtanwenderinnen. Das bedeutet, dass bei zur Zeit 100 Millionen Pillenanwenderinnen weltweit die Einnahme der Pille jedes Jahr 50.000 Frauen das Leben rettet“, so Prof. Kleine-Gunk.

„Diese Zahl zeigt in beeindruckender Weise das Präventionspotential der Frauenheilkunde“, sagt GenoGyn-Vorstand Dr. Jürgen Klinghammer. Das sei auch bei der Vorbeugung von Krebserkrankungen aber längst nicht ausgeschöpft. „So lässt sich das Brustkrebsrisiko für Frauen allein durch Sport um 20 bis 30 Prozent senken, und die HPV-Impfung bietet erstmals die Chance, Infektionen mit Humanen Papillomviren (HPV) vom Typ 16 und 18 zu verhindern, die für etwa 70 Prozent aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind.“ Die Impfung werde in Deutschland aber nach wie vor zu wenig genutzt, so der Kölner Frauenarzt weiter.

Köln. So sicher wie der kommende Winter steht auch die nächste Grippewelle bevor. Ungewiss ist gegenwärtig nur, wie stark sie in dieser Saison ausfallen wird. Davon unabhängig ist vielen Menschen ein rechtzeitiger Impfschutz empfohlen: Grundsätzlich allen Älteren ab 60 Jahren sowie chronisch Kranken, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verlaufsformen einer Grippe haben. Ebenso rät die frauenärztliche Genossenschaft GenoGyn Menschen, die berufsbedingt häufiger in Kontakt mit Grippekranken kommen, aber besonders auch Schwangeren eine Impfung gegen saisonale Influenza an. „Diese vorbeugende Maßnahme ist prinzipiell für jeden mit geschwächtem Immunsystem, sei es durch fortgeschrittenes Alter oder bestehende Grunderkrankungen, dringend empfohlen. Ebenso können sich werdende Mütter durch körperliche Veränderungsprozesse während der Schwangerschaft leichter anstecken und besonders schwere Krankheitsverläufe entwickeln“, sagt Dr. Wolf Dieter Fiessler aus dem GenoGyn-Vorstand.

Während etwa in den USA schon seit Jahren zur Grippeimpfung an Schwangere appelliert wird, geschieht dies in Deutschland seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin erst seit Juli 2010 – im Gefolge der Erfahrungen mit der „Schweinegrippe“. Allen Frauen, die sich im Herbst oder Winter im 2. oder 3. Trimenon ihrer Schwangerschaft befinden, wird seither die saisonale Grippeimpfung nahe gelegt. Für Frauen, denen wegen einer Grunderkrankung ohnehin eine Impfung empfohlen ist, gilt dies schon für das erste Schwangerschaftsdrittel, so Dr. Fiessler. Der Kölner Frauenarzt warnt: „Eine Influenza-Infektion kann in der Frühschwangerschaft zu Aborten führen und in späteren Monaten der Schwangerschaft mit besonders schweren Verläufen und Komplikationen einhergehen.“ Die nach verschiedenen Studien gut verträgliche Impfung sorgt in der Regel – insbesondere wenn sie jährlich durchgeführt wird – für ein immer größer werdendes Abwehrspektrum gegen die bekannten Influenzaviren. Zugleich gibt die Schwangere ihre aufgebauten Abwehrstoffe über die Plazenta an das Kind weiter, wodurch die Impfung indirekt auch den Säugling in den ersten Monaten nach seiner Geburt vor einer Infektion schützt. Ansonsten können Säuglinge frühestens im Alter ab sechs Monaten gegen Grippe geimpft werden.

Nach Erfahrungen des RKI liegt der günstigste Zeitpunkt für die Impfung gegen die saisonale Grippe in den Monaten Oktober und November. Aber auch eine spätere Impfung, selbst noch nach Beginn einer Grippewelle, kann sinnvoll sein, obwohl der daraus resultierende Schutz im Körper erst nach rund zwei Wochen ausreichend aufgebaut ist. Frauen sollten sich von ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen möglichst in diesen Wochen beraten lassen. Die Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen für alle Versicherten übernommen, für die eine Grippeimpfung empfohlen ist.

Köln. So sicher wie der kommende Winter steht auch die nächste Grippewelle bevor. Ungewiss ist gegenwärtig nur, wie stark sie in dieser Saison ausfallen wird. Davon unabhängig ist vielen Menschen ein rechtzeitiger Impfschutz empfohlen: Grundsätzlich allen Älteren ab 60 Jahren sowie chronisch Kranken, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verlaufsformen einer Grippe haben. Ebenso rät die frauenärztliche Genossenschaft GenoGyn Menschen, die berufsbedingt häufiger in Kontakt mit Grippekranken kommen, aber besonders auch Schwangeren eine Impfung gegen saisonale Influenza an. „Diese vorbeugende Maßnahme ist prinzipiell für jeden mit geschwächtem Immunsystem, sei es durch fortgeschrittenes Alter oder bestehende Grunderkrankungen, dringend empfohlen. Ebenso können sich werdende Mütter durch körperliche Veränderungsprozesse während der Schwangerschaft leichter anstecken und besonders schwere Krankheitsverläufe entwickeln“, sagt Dr. Wolf Dieter Fiessler aus dem GenoGyn-Vorstand.

Während etwa in den USA schon seit Jahren zur Grippeimpfung an Schwangere appelliert wird, geschieht dies in Deutschland seitens der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin erst seit Juli 2010 – im Gefolge der Erfahrungen mit der „Schweinegrippe“. Allen Frauen, die sich im Herbst oder Winter im 2. oder 3. Trimenon ihrer Schwangerschaft befinden, wird seither die saisonale Grippeimpfung nahe gelegt. Für Frauen, denen wegen einer Grunderkrankung ohnehin eine Impfung empfohlen ist, gilt dies schon für das erste Schwangerschaftsdrittel, so Dr. Fiessler. Der Kölner Frauenarzt warnt: „Eine Influenza-Infektion kann in der Frühschwangerschaft zu Aborten führen und in späteren Monaten der Schwangerschaft mit besonders schweren Verläufen und Komplikationen einhergehen.“ Die nach verschiedenen Studien gut verträgliche Impfung sorgt in der Regel – insbesondere wenn sie jährlich durchgeführt wird – für ein immer größer werdendes Abwehrspektrum gegen die bekannten Influenzaviren. Zugleich gibt die Schwangere ihre aufgebauten Abwehrstoffe über die Plazenta an das Kind weiter, wodurch die Impfung indirekt auch den Säugling in den ersten Monaten nach seiner Geburt vor einer Infektion schützt. Ansonsten können Säuglinge frühestens im Alter ab sechs Monaten gegen Grippe geimpft werden.

Nach Erfahrungen des RKI liegt der günstigste Zeitpunkt für die Impfung gegen die saisonale Grippe in den Monaten Oktober und November. Aber auch eine spätere Impfung, selbst noch nach Beginn einer Grippewelle, kann sinnvoll sein, obwohl der daraus resultierende Schutz im Körper erst nach rund zwei Wochen ausreichend aufgebaut ist. Frauen sollten sich von ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen möglichst in diesen Wochen beraten lassen. Die Kosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen für alle Versicherten übernommen, für die eine Grippeimpfung empfohlen ist.

Köln. Befürworter sprechen von einer Fortsetzung der Emanzipation, Kritiker hegen ethische Vorbehalte: Das Einfrieren von unbefruchteten Eizellen ohne direkte medizinische Notwendigkeit spaltet die Gemüter. Fest steht, das sogenannte social freezing boomt in einigen Ländern bereits, und auch in Deutschland steigt das Interesse an der Kryokonservierung von Eizellen aus sozialen Gründen. Die Frauenärzte der GenoGyn warnen vor überzogenen Erwartungen, trügerischer Sicherheit und medizinischen Risiken.

Die Reproduktionsmedizin erlaubt es heute, unbefruchtete Eizellen zu entnehmen, sie einzufrieren und Jahre später zu einer künstlichen Befruchtung wieder einzusetzen. „Im Falle krebskranker Frauen, deren Fruchtbarkeit durch eine Chemotherapie oder Bestrahlung gefährdet ist, kann die Kryokonservierung von unbefruchteten Eizellen medizinisch indiziert sein“, sagt Frauenarzt Dr. Wolf Dieter Fiessler aus dem Vorstand der ärztlichen Genossenschaft GenoGyn. Die wachsende Nachfrage nach einer Fertilitätsreserve in der Kryobank, um den Zeitpunkt für ein Kind nach hinten zu verlegen, weil die Karriere Vorrang hat, weil der richtige Partner fehlt oder die Frau sich noch nicht reif genug fühlt, sehen die Mediziner kritisch. Im Kern handele es sich um ein gesellschaftliches Problem aufgrund der anhaltend schlechten Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eines sich ändernden Partnerschafts- und Selbstverständnisses. „Als Frauenärzte haben wir aber vor allem die Aufgabe, die medizinische Aufklärung und umfassende Beratung der Frauen sicherzustellen“, so Dr. Fiessler.

Dazu gehört das Wissen um die derzeit geringen Erfolgsaussichten der Kryokonservierung von weiblichen Keimzellen. Experten beziffern die Geburtenrate pro aufgetauter Eizelle lediglich mit acht Prozent. Entscheidend für das Gelingen der Asservierung ist der Zeitpunkt, da die Qualität der Eizellen bereits ab Mitte 20 abnimmt. Jenseits des 35. Lebensjahrs sinken die Erfolgsaussichten drastisch. Die Überprüfung des sogenannten Anti-Müller-Hormons kann Hinweise geben, ob eine Frau noch über eine ausreichende ovarielle Reserve verfügt, so dass in einem oder mehreren Entnahmezyklen mindestens zehn besser 15 gesunde Eizellen gewonnen werden können. Damit mehrere Eizellen heranreifen, wird zunächst der Zyklus der Frau mit Hormonen stimuliert. Eine Überstimulation sollte vermieden werden. Die Entnahme der Eizellen aus den Eierstöcken erfolgt meist unter Narkose. Als Konservierungsmethode der Wahl gilt heute das Schockgefrieren der Eizellen (Vitrifikation). Gelingen später die künstliche Befruchtung der aufgetauten Eizelle und die Übertragung und Einnistung eines Embryos in die Gebärmutter, sind die medizinischen Risiken einer späten Schwangerschaft nicht zu unterschätzen, denn mit dem Alter steigt die Gefahr für Mutter und Kind etwa durch Schwangerschaftsdiabetes oder für eine Frühgeburt deutlich an. „‚Social freezing‘ ist mit anderen Worten derzeit noch weit davon entfernt eine sichere Familienplanung zu garantieren. Das sollte allen Frauen, die diese Methode in Erwägung ziehen, bewusst sein“, sagt GenoGyn-Vorstand Dr. Fiessler. Nicht zuletzt müssen die Frauen, wenn keine medizinische Indikation vorliegt, die hohen Kosten für den Entnahmezyklus, für die Kryokonservierung und die jährlichen Lagerungskosten selbst tragen.

Soziale Grenzbereiche des „social freezing“ müsse man ebenfalls thematisieren. Wie lange etwa darf man die biologische Uhr anhalten? „Es geht nicht allein um die Lebensplanung der betreffenden Frauen, sondern vor allem auch um den Lebensweg der Kinder mit möglicherweise Müttern in einem Alter, in dem man vor wenigen Jahrzehnten schon Großmutter war“, so der Kölner Gynäkologe.

Bei der Lebens- und Kinderwunschplanung empfiehlt die GenoGyn deshalb den Anti-Müller-Hormontest als Orientierung zu nutzen, um die verbleibende Zeit für eine natürliche Zeugung einzuschätzen. Er bietet die Möglichkeit, die ovarielle Funktionsreserve einer Frau durch eine Blutentnahme, am besten zwischen dem 3. bis 5. Zyklustag, zu überprüfen.