Zusatzversicherungen für KE (02/2013)
Warum viele Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) davor zurückschrecken, das für sie unbestritten vorteilhafte Kostenerstattungsprinzip zu wählen, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit daran, dass ihre Krankenkasse nur denjenigen Teil der Behandlungskosten erstattet, der auch ohne die Kostenerstattung von der Krankenkasse im so genannten Sachleistungsprinzip übernommen wird, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von etwa 5-10 Prozent.
