Für die Versendung von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 20 g erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nach GOP 40120 (EBM) eine Kostenpauschale von 55 Cent – seit 2005. Nur: Zum Januar 2014 hat die Post das Porto für den Standardbrief auf 60 Cent erhöht. Das war bereits die zweite Anhebung innerhalb von zwölf Monaten; zuletzt geschah das am Jahresanfang 2013, als das Briefporto von 55 Cent auf 58 Cent teurer wurde. Beide Preisschritte zusammen machen einen Anstieg um neun Prozent aus. Aber das alles haben die Leute vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) offensichtlich noch nicht mitgekriegt; den Ärzten werden nach wie vor nur 55 Cent erstattet, und es ist nirgendwo eine Anpassung in Sicht.

Das ist natürlich alles andere als korrekt, aber, wenn man’s genau nimmt, verständlich: Wer von denen klebt seine Briefmarken schon selber? Außerdem geschehen Portoerhöhungen ja immer plötzlich, quasi über Nacht; da bleibt nun mal nicht viel Zeit, um gebührentechnisch nachzuziehen. Und: Solange können die Niedergelassenen die fehlenden 5 Cent pro Brief ja wohl aus eigener Tasche bezahlen, oder? Verschickt jeder Arzt pro Arbeitstag einen einzigen Brief, dann sind das pro Jahr schließlich nur rund 1,9 Mio. Euro. Nein, G-BA-Leute, wacht gefälligst auf! Nicht die Niedergelassenen, sondern die Krankenkassen müssen das Porto bezahlen, und zwar in voller Höhe. Und Ihr habt dafür zu sorgen, dass sie das tun und zwar sofort und nicht erst Monate oder gar Jahre später.

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Die Elektronische Datenverarbeitung (kurz: EDV) steht heutzutage im Zentrum aller Praxisabläufe und ist inzwischen unverzichtbar. Unlängst wurde von GenoGyn eine Umfrage zur Zufriedenheit bezüglich Hard- und Software durchgeführt, an der 145 Mitglieder teilnahmen. Sicher sind die Ergebnisse nicht repräsentativ; dennoch lassen sich einige allgemeingültige Aussagen ableiten:

Die Hard- und Software sozusagen aus einer Hand zu beziehen, scheint nicht immer von Vorteil zu sein. Vor einer Neueinrichtung oder bei Wechselabsicht sollte man sich eingehend nach den Hardwarevoraussetzungen des jeweiligen Praxisprogramms erkundigen, um dann zu entscheiden, ob man den einfachen, in der Regel aber teureren Weg geht und vom Systempartner beides einrichten lässt, oder ob man Hard- und Software besser getrennt erwirbt.

Mit welchem der angebotenen Praxisprogramme man am besten zurecht kommt, hängt sicher von den individuellen Vorlieben ab. Nach der Umfrage ist jedenfalls festzustellen, dass die Anwender mit ihren jeweiligen Programmen insgesamt zufrieden sind. Ein nicht unwesentlicher Teil ist jedoch der Meinung, dass die Betreuung durch die Systempartner sehr zu wünschen übrig lässt. Hier besteht bei einigen Firmen eindeutiges Verbesserungspotential.

Bei einigen Programmen wird beklagt, dass diese zunehmend überladen werden, so dass oft die Anschaffung neuer Hardware bereits nach wenigen Jahren unumgänglich wird. Viele Teilnehmer der Umfrage kritisieren, dass das Preis-Leistungsverhältnis besonders bei den laufenden Kosten immer weniger stimmt. Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass auch etliche mit ihrer EDV zufrieden sind. Die niedergelassen Ärzte erwarten von der EDV, dass sie schnell, zuverlässig und einfach zu handhaben ist, und dass die Kosten verhältnismäßig sind. Diese Wünsche werden von den Anbietern leider vielfach missachtet.

Was rät GenoGyn:

Wie die Umfrage zeigt, kann eine allgemeine Empfehlung nicht ausgesprochen werden, denn jedes der zur Verfügung stehenden Praxis-EDV-Systeme hat Vor- und Nachteile.

Es kann nur geraten werden, sich bei Kollegen umzuhören, wie diese mit ihrer EDV zurechtkommen, sich das jeweilige Programm vor Ort demonstrieren lassen, nachzuhören, mit welchen Kosten zu rechnen ist und vor allem: welche Erfahrungen mit dem Support durch den Systembetreuer vor Ort vorliegen. Denn im Wesentlichen steht und fällt die Bewertung einer Praxis-EDV mit der Unterstützung durch den jeweiligen Systempartner, das heißt: fehlerlose Updates, eine gute Hotline und kompetente zeitnahe technische Dienstleistungen bei leistungsgerechten Preisen.

Nicht unwichtig ist auch, dass das Sicherheitsbedürfnis, mit dem Praxisnetzwerk offline bleiben zu können, respektiert wird. Die Auswertung im Einzelnen kann in der GenoGyn-Geschäftsstelle eingesehen werden.

Keep calm and carry on

Ein Jurist, ein Informatiker und ein Mediziner erhalten die Aufgabe, das Telefonbuch auswendig zu lernen. Der Jurist überlegt erst einmal, ob so was überhaupt rechtmäßig ist, der Informatiker entwirft sofort ein Programm, welches das für ihn übernehmen kann – und der Mediziner fragt nur: Bis wann?

Denken Sie immer daran:

GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!

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Warnung: Geschenke für Patienten

Die Firma heißt Baudek & Schierhorn GmbH, sitzt in Hamburg und bietet Arztpraxen an, Gratisproben von Kosmetik- oder Pharmafirmen zur Verfügung zu stellen, die an Patientinnen weiter verschenkt werden können. Aktuell läuft eine „Maybelline Jade Better Skin“-Aktion, bei der auf Postkarten je ein Sachet mit einer Make-Up-Probe aufgeklebt ist. Eine klassische Win-Win-Situation, will man meinen: Der Hersteller profitiert, weil sein Produkt in den Markt gedrückt wird; der Vermittler profitiert, weil er vom Hersteller für die Verbreitung des Artikels bezahlt wird; die Arztpraxis profitiert, weil sie „kostenfrei und unverbindlich“ Präsente verteilen darf; und die Patientin, Kundin in spe, profitiert, weil sie ein „attraktives“ Geschenk erhält. Nur: Erlaubt ist Letzteres nicht. Die Patientin, so der Justiziar der GenoGyn, die im Medizinrecht renommierte Anwaltskanzlei Dr. Halbe – Rechtsanwälte, könnte durch Umstände und Wahrnehmung dahin gehend beeinflusst werden, das erhaltene Produkt als besonders hochwertig, vor allem als medizinisch besonders hochwertig zu empfinden – quasi als ärztlich empfohlenes Therapeutikum. Doch genau das ist es nicht.

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Generalversammlung 2014

Auf der Ordentlichen Generalversammlung der GenoGyn Rheinland am 26. Februar 2014 konnte vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 ein zufriedenstellendes Ergebnis vorgelegt werden. Die Bilanzsumme betrug am Ende des Geschäftsjahres 340.336,14 Euro. Die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte einstimmig.

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„Gynäkologische Impfungen“ gibt’s nicht

… auch wenn irgendein Schlauberger von der KV Nordrhein das Gegenteil behauptet. Jedenfalls findet sich eine derartige begriffliche Abgrenzung weder in der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des G-BA vom 20.12.2013 noch im Vertrag über die Durchführung von Schutzimpfungen ab 1.1.2009 zwischen der KV Nordrhein und den Krankenkassen/-verbänden NRW. Dennoch entschied der Schlauberger, einer Kollegin jetzt – nach fünf Jahren unbeanstandeter Abrechnung – alle Impfleistungen, bis auf die HPV-Impfung, streichen zu müssen. Begründung: Als Gynäkologin dürfe sie nur „gynäkologische Impfungen“ abrechnen. Das ist Unfug. Denn wer als Qualifikationsnachweis ein durch eine Ärztekammer ausgestelltes Impfzertifikat der KV vorgelegt hat, der darf selbstverständlich impfen und das auch abrechnen – und zwar sämtliche Impfungen und egal, ob als Gynäkologe, Urologe oder Hausarzt. Abgesehen davon: Wenn dem KVNO-Schlauberger nach fünf Jahren erst jetzt auffällt, dass die Vorlage eines Impfzertifikats bisher versäumt worden ist, dann hätte er – vor der Streichung – die Kollegin vielleicht einmal anrufen oder ihr vielleicht ein nettes Briefchen schreiben können und sie gebeten, das Zertifikat nachzureichen, oder? Hilfe, Freundlichkeit und Service, meint GenoGyn, sollten eigentlich zu Grundtugenden der, nein, „unserer“ KV gehören.

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QM-System „GenoGyn interaktiv“ am 4. April 2014:

Am Freitag, dem 4. April 2014, findet in Köln das nächste Anwendertreffen von QM-System GenoGyn interaktiv und GenoGyn Gütesiegel statt. Bei diesem Treffen sind vor allem Interessierte, also Praxisinhaber und Qualitätsmanagementbeauftragte, die entweder in ihrer Praxis überhaupt noch kein QM-System eingeführt haben oder nach einer einfacheren Lösung suchen, willkommen. Nach einer entsprechenden Einführung werden mit den Fortgeschrittenen Erfahrungen im Umgang mit der Software ausgetauscht, fehlendes Wissen ergänzt, neue Softwarefunktionen erläutert und vor allem Praxistipps gegeben. Auch für diese Veranstaltung ist aus Platzgründen eine schriftliche Anmeldung empfehlenswert.

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Neubewertung der HRT am 26. März 2014:

Kaum ein Thema bewegt die Gynäkologie und die Patientinnen so wie die Hormonersatztherapie (HRT): Da heißt es, wissenschaftlich stets am Ball zu bleiben. Bis 2002 galt die HRT als praktisch natürliche Substitution, um Frauen in den Wechseljahren vor Beschwerden und in der Postmenopause vor negativen Folgen zu schützen. Dies änderte sich massiv, nachdem die Women’s Health Initiative (WHI) Ergebnisse ihrer klinischen Studien vorgestellt hatte. Neuere Forschungen sowie Kritik am Aufbau der WHI-Studie, aber auch deren nachträgliche Subgruppen-Analysen haben teilweise zu einer Neubewertung der HRT geführt. Das notwendige Update bietet die GenoGyn am 26. März 2014 auf einer Veranstaltung in Köln: Prof. Dr. rer. hum. biol. Cordian Beyer, Leiter des Instituts für Neuroanatomie am Universitätsklinikum Aachen, wird zum Thema „Neuroprotektion im ZNS durch Östrogene und Progesterone“ sprechen, und Prof. Dr. med. Dipl. Psych. J. Matthias Wenderlein, Universitätsfrauenklinik Ulm, wird die „Aktuellen Daten zur hormonellen Neuroprotektion“ erläutern. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.

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Kommunikationsseminar am 22. März 2014:

Auch das GenoGyn-Kombinationsseminar Kommunikation („Den Praxisalltag leichter meistern“), in dem Ärzte gemeinsam mit ihren MFA’s von Dietmar Karweina in der Kommunikation untereinander und im Umgang mit Patienten trainiert werden, ist ein Renner: Das nächste Seminar am 22. März 2014 ist aber leider schon vollständig ausgebucht; sogar 18 Personen stehen auf der Warteliste. Die nächste, 4. Auflage des Seminars folgt am 17. Mai 2014. Für diesen Termin sind noch einige Plätze frei.

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Veranstaltungen, Seminare und Termine

Notfalltraining für Praxisteams am 14. März 2014:

Wegen der anhaltend großen Nachfrage bietet GenoGyn ein weiteres Notfalltraining für Praxisteams an. Am 14. März 2014 werden zum dritten Mal Rettungsassistenten und Notärzte der renommierten Schulungsfirma TEAM IMPULS theoretisch wie auch praktisch Praxisteams für Notfallsituationen in der Praxis schulen. Vielleicht bzw. hoffentlich tritt ein derartiger Notfall nie ein, doch Wissen und Übung geben jedem Praxisteam Beruhigung und Sicherheit. Die Veranstaltung wird von der Ärztekammer Nordrhein mit 6 Fortbildungspunkten zertifiziert.

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