Zum 1. Juli des vorigen Jahres waren die Mutterschaftsrichtlinien ergänzt worden: Fortan hatten Schwangere Anspruch auf eine von der gesetzlichen Krankenversicherung getragene erweiterte Ultraschalluntersuchung im zweiten Trimenon, wie eine Info-Broschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ihnen verkündete. Peinlicher Schönheitsfehler: Die Honorierung dieser ärztlichen Mehrleistung war zu dem Zeitpunkt noch keinesfalls im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. In vielen Regionen Deutschlands mussten werdende Mütter die Untersuchung privat zahlen und konnten sich die Kosten später von der Krankenkasse erstatten lassen. In Ausnahmefällen war die direkte Abrechnung mit den Kassen über vorläufige Symbolziffern möglich. „Man spekulierte möglicherweise darauf, dass auch dieser Mehraufwand im Rahmen der ohnehin knapp bemessenen Schwangerschaftspauschale nach Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 zusätzlich von den Ärzten gestemmt werde“, so wurde im Vorstand der ärztlichen Genossenschaft GenoGyn vermutet. Für die Gynäkologen deutet vieles darauf hin, denn die für den erweiterten Baby-Ultraschall nun endlich beschlossene und seit 10. Januar 2014 gültige GOP 01771 im EBM „kann mit einer jetzt bekannt gewordenen Vergütung von gerade einmal 44 Euro für die Beratung und die Durchführung der umfänglichen Mehrleistung nur als symbolisch gewertet werden“.

Die 44 Euro stehen nach Ansicht der GenoGyn in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, der für die erweiterte Untersuchung erforderlich ist. „Der Gynäkologe muss ja nicht nur ein geeignetes Ultraschallgerät vorhalten, das allein in der Anschaffung durchaus dem Preis eines neuen Mittelklasse-Autos oder gar darüber entsprechen kann. Zudem muss die nötige Qualifikation erworben und in einer Prüfung nachgewiesen werden. Neben dem höheren Beratungs- und Zeitaufwand sehen wir uns obendrein ggf. noch einem höheren Haftungsrisiko gegenüber“, so Dr. Wolf Dieter Fiessler aus dem Vorstand der GenoGyn. Angesichts dieses zusätzlichen fachlichen und zeitlichen Aufwandes sei die nun festgelegte Honorierung nicht akzeptabel. Die GenoGyn fordert eine deutliche Nachbesserung. Der zusätzliche Beratungsaufwand, der in der Übergangszeit noch honoriert wurde, findet nun keine Berücksichtigung mehr. Selbst bei Mehrlingen kann die neue GOP nur einmal berechnet werden.

Beim einfachen Baby-Ultraschall wird die Lage der Plazenta geprüft und die Größe von Kopf und Bauch des Kindes vermessen sowie die Länge des Oberschenkelknochens. Bei der erweiterten Variante werden unter anderem zusätzlich die Form von Kopf und Hirnkammern, die Entwicklung von Hals und Rücken sowie das Herz und sein Größenverhältnis zum Brustkorb des Ungeborenen genauer untersucht. Auch wird geschaut, ob die vordere Bauchwand geschlossen ist und ob Magen und Harnblase zu sehen sind. Entwicklungsstörungen des Kindes sollen so frühzeitig erkannt werden.

Die GenoGyn betrachtet die neue Leistung für Schwangere als absolut sinnvoll, warnt aber zugleich davor, sie nach dem holperigen Start jetzt durch eine beschämende Vergütung des apparativen, zeitlichen und fachlichen Aufwandes gleich wieder infrage zu stellen. Dr. Fiessler: „Zeitgemäße Schwangerschaftsvorsorge ist nicht zu gewährleisten, wenn sie nur auf dem Papier angeboten wird, ohne die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen. Alle beklagen die geringe Geburtenrate in Deutschland. Aber eine stiefmütterliche Behandlung der Schwangerschaftsvorsorge trägt sicher nicht dazu bei, die bedenkliche demografische Entwicklung umzukehren.“

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Der Programmierer und sein Frosch

Auf dem Weg zur Arbeit springt einem Programmierer ein Frosch entgegen: „Ich bin eine verzauberte Prinzessin, küss mich.“

Der Frosch wird in die Jackentasche gesteckt. In der Mittagspause quakt es wieder: „Bitte, bitte, küss mich, ich bin eine verzauberte Prinzessin.“

Keine Reaktion. Als er abends in der Kneipe den Frosch vorführt, wird der Programmierer gefragt, warum er den bettelnden Frosch nicht erhört?

Antwort: „Für eine Freundin habe ich keine Zeit, aber einen sprechenden Frosch finde ich cool…“

Denken Sie immer daran:

GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!

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Großzügige Spende für Afrika

Für das St. Anthony’s Hospital in Dzodze (Volta-Region in Ghana), das unter dem Titel „Weiter Sehen – Das Hilfsprojekt in Afrika“ Partner der GenoGyn Rheinland ist, ist auch im letzten Jahr wieder eine großzügige Spende überwiesen worden. Genau 1.000 Euro spendete das ASTOR & APARTHOTEL aus Köln. Der Geschäftsführerin Marlies Greber herzlichen Dank. Jeder gespendete Euro kommt garantiert dort an, wo er gebraucht wird. Natürlich sind weitere (steuerlich abzugsfähige) Spenden willkommen: aa/D e.V., Pax-Bank, IBAN: DE03370601930000998877. Kennwort: GenoGyn. Eine Spendenüberweisung ist über die Website www.africa-action.de auch online möglich.

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Neubewertung der HRT am 26.3.

Am Mittwoch, dem 26. März 2014, kommen zwei exzellente Referenten zur GenoGyn: Prof. Dr. rer. hum. biol. Cordian Beyer, der seit 2005 das Institut für Neuroanatomie am Universitätsklinikum Aachen leitet, und Prof. Dr. med. Dipl. Psych. J. Matthias Wenderlein (Universitätsfrauenklinik Ulm). Beyer spricht zum Thema „Neuroprotektion im ZNS durch Östrogene und Progesterone“, und Wenderlein wird die „Aktuellen Daten zur hormonellen Neuroprotektion“ erläutern. Spätere Analysen der WHI-Studie und zwei neuere Langzeitstudien haben schließlich gezeigt, dass die Bewertung der ovariellen Hormone inzwischen eine Renaissance erlebt. Die Referenten erklären, was das konkret für die gynäkologische Praxis bedeutet. Deshalb: Termin unbedingt vormerken – Mittwoch, 26.3.2014.

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CarFleet24 gibt Übersicht

Man kann es bald nicht mehr hören: Tag für Tag offerieren Automobilfirmen supertolle Angebote, fantastische Rabattkonditionen, sensationelle Null-Prozent-Finanzierungsraten und vieles andere mehr – doch in der Regel „nur bei den teilnehmenden Händlern“. Wer aber sind die „teilnehmenden Händler“? Steht die Anschaffung eines Neuwagens auf der Agenda, kann man sich jetzt natürlich ans Telefon hängen und von Nord bis Süd und von Ost bis West alle Händler anrufen und fragen, wer von ihnen mit von der Partie ist und das entsprechende Angebot vorhält. Doch dabei gibt es eine einfache und verblüffend umfassende Alternative: den GenoGyn-Partner CarFleet24. Auf dem Portal von CarFleet24 erhält man Zugriff auf Neuwagen sämtlicher Marken, man kann sich das Wunschfahrzeug völlig individuell konfigurieren und erhält im Anschluss daran einen für GenoGyn-Mitglieder exklusiven Zugriff auf die Top-Rabattangebote zu Großabnehmer-Konditionen aus ganz Deutschland. Selbstverständlich ist zusätzlich auch eine persönliche Beratung per Mail oder via Telefon möglich.

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Einführung in die GOÄ

Gute medizinische Arbeit ist nur unter wirtschaftlich soliden Bedingungen möglich. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die genaue Kenntnis und die korrekte Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zu Beginn eines jeden Jahres bietet GenoGyn deshalb für Praxis-Einsteigerinnen und Einsteiger oder Niederlassungswillige ein Einführungsseminar in die GOÄ an. Und zwar als GynGOÄ, das heißt: Es werden vor allem Abrechnungsmodalitäten erklärt und besprochen, wie sie speziell in der gynäkologisch-geburtshilflichen Praxis gefragt sind. Das Seminar findet statt am Freitag, dem 7. Februar 2014, um 16.00 Uhr. Gerne können auch „alte Hasen“ teilnehmen. Ein Erfahrungsaustausch tut immer gut, und jeder kann dazu lernen.

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„Gesundheitskonto“ bei der IKK Südwest

Versicherte der IKK Südwest verfügen neuerdings über ein individuelles „IKK Gesundheitskonto“. Jedes Mitglied erhält pro Kalenderjahr bis zu 150 Euro – wenn Familienangehörige mitversichert sind, sogar bis zu 300 Euro -, für Zusatzleistungen, die im gesetzlichen Rahmen nicht erstattet werden. Die Liste der möglichen Leistungen enthält unter anderem „Ultraschalluntersuchungen außerhalb des Leistungskataloges“ im Bereich der Krebsfrüherkennung sowie „Ultraschalluntersuchungen außerhalb des Leistungskataloges“ in der Mutterschaftsvorsorge. Jeder Versicherte bzw. jedes Familienmitglied kann selbst entscheiden, welche Leistung in Anspruch genommen wird. Die Abrechnung erfolgt nach dem Kostenerstattungsprinzip. Eine Nachfrage bei Patienten, die über die IKK Südwest versichert sind, ob sie über ihr „Gesundheitskonto“ Bescheid wissen, und eine Hilfestellung bei Auswahl und Durchführung der angebotenen Zusatzleistungen werden von diesen sicher gerne angenommen. Die IKK Südwest hat zur Zeit etwa 700.000 Versicherte und ist für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland geöffnet. Das ist nicht allzu viel. Doch vielleicht nehmen sich andere, größere Kassen ein Beispiel daran und stellen ihren Mitgliedern bald Gleiches oder Ähnliches zur Verfügung.

IKK Gesundheitskonto

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Kommunikationstraining ausgebucht

Es ist unglaublich, aber wahr: Bereits nach wenigen Stunden war das nächste, von GenoGyn für den 8. Februar 2014 angebotene Intensivtraining Kommunikation für MFA („Den Praxisalltag leichter meistern“) erneut ausgebucht. Der Bedarf ist offenbar enorm, und nicht nur das: Auch diesmal haben sich nicht nur MFA’s angemeldet, sondern auch wieder etliche Praxisinhaber. Das macht Sinn. Denn nur wenn beide – MFA und Praxisinhaber – die gleiche Gesprächsführung beherrschen, also den Patienten gegenüber mit einer Stimme sprechen, nur dann können Patienten souverän durch den Praxisbetrieb geführt werden. Marion Weiss, Leiterin der GenoGyn-Geschäftsstelle, hat für weitere Seminare eine Warteliste erstellt. Eine Vormerkung kann ab sofort mittels des Anmeldeformulars erfolgen, das für den 8.2.2014 Gültigkeit hatte. Datum, Uhrzeit und Ort werden frühzeitig bekannt gegeben. In Planung ist ein Kommunikationstraining für Auszubildende am 20. März und ein Training für MFA am 22. März. Für diejenigen, die noch an keinem der Seminare teilgenommen haben, aber gerne einmal wissen möchten, wie Teilnehmer des Trainings den Erfolg wahrnehmen, für diejenigen hat GenoGyn-Mitglied Dr. Georg Zerhusen aus Köln einen interessanten, kurzweiligen Rückblick verfasst.

Rückblick
Anmeldeformular

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Individualbudgets rechtswidrig

Das Bundessozialgericht (BSG) hat wie zuvor das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen die im Honorarverteilungsvertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) enthaltenen Individualbudgets für rechtswidrig erachtet. Allerdings haben die Gerichte der KVNo keine Vorgabe gemacht, wie der Anspruch für die Quartale II/2005 bis IV/2008 neu zu berechnen ist. Die KVNo versendet derzeit an betroffene Ärzte Vergleichsangebote, in denen sie erläutert, dass im Hinblick auf die genannten Quartale Nachberechnungen vorgenommen wurden – mit teils überraschendem Ergebnis. Zum Beispiel erhielt eine Gynäkologin das Angebot einer Nachzahlung von rund 5.500 Euro pro Quartalsabrechnung. Neuberechnungen werden allerdings nur bei denjenigen durchgeführt, die damals gegen die Honorarbescheide Widerspruch eingelegt haben. Das muss jeder kontrollieren, ggf. kann bei der KVNo nachgehakt werden. Aber Letzteres sollte man sich gut überlegen. Denn ob eine Nachberechnung stets Nachzahlungen, sondern stattdessen auch mal eine unter Umständen schmerzhafte Rückforderung seitens der KVNo ergibt, ist keineswegs sicher. Deshalb ist es unbedingt empfehlenswert, und darauf weist der Justitiar der GenoGyn, die im Medizinrecht renommierte Anwaltskanzlei Dr. Halbe – Rechtsanwälte, hin, sich vorab, also bevor man in dieser Sache aktiv wird, anwaltlich beraten zu lassen. Unter Umständen ist sogar eine Rücknahme der Widersprüche vernünftig. Außerdem, wenn ein Vergleichsangebot von der KVNo vorliegt, sollte man auch das, bevor man es annimmt, gründlich überprüfen lassen. Denn manchmal ist es günstiger, man nimmt das Angebot an, manchmal jedoch lässt man sich auf einen Vergleich besser nicht ein.

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Anruf bei der Hotline

Kunde: „Ich benutze Windows …“

Hotline: „Ja und …?“

Kunde: „… mein Computer funktioniert nicht richtig.“

Hotline: „Das sagten Sie bereits …“

Denken Sie immer daran:

GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!

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