MEDISTAR – Offline-Nutzung weiter möglich

Seit langem hat sich MEDISTAR zur meistinstallierten EDV-Praxislösung für niedergelassene Ärzte in Deutschland entwickelt. Grundlage war zuletzt das Betriebssystem Windows XP. Am 8. April 2014 beendet Microsoft jedoch den Support für Windows XP. Folglich ist auch MEDISTAR gezwungen, auf neuere Windows-Versionen umzustellen. Doch wie und auf welche Weise wird MEDISTAR dann die Arztpraxen mit Support-Aktualisierungen versorgen? So wie bisher, oder wird die Umstellung zum Anlass genommen, dass Verfahren zu „vereinfachen“? Auf der einen Seite hieß es, dass ein Offline-Betrieb zukünftig nicht mehr möglich sei, weil die Software-Aktualisierungen ab Sommer 2014 nur noch online von einem MEDISTAR-Server bezogen werden könnten. Auf der anderen Seite erfuhr man, dass darüber nichts bekannt sei, dass der CD/DVD-Support eingestellt werde. GenoGyn wollte es genau wissen und fragte in der MEDISTAR-Zentrale in Hannover nach, ob und wie das Sicherheitsbedürfnis vieler Anwender, weiter offline arbeiten zu können, respektiert werde? Projektberater Stephan Nolte nahm am 19. Februar 2014 eindeutig und unmissverständlich dazu Stellung: „Die MEDISTAR Quartals-Updates und relevante maintenance (Korrektur- oder Ergänzungs-) Updates stehen unseren Anwendern auch in Zukunft wahlweise als CD/DVD (offline) oder als Online-Update zur Verfügung. Es ist nicht geplant, diese Wahlmöglichkeit zu ändern.“

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Der gläserne Patient

In Großbritannien, so berichtete am 7. Februar 2014 Heise online, mit monatlich über 26 Millionen Benutzern das meistbesuchte deutschsprachige IT-Nachrichtenportal, wird es ab Mai eine zentrale Datenbank für alle medizinischen Informationen über Patienten des nationalen Gesundheitssystems NHS geben. Die Daten werden beim Health and Social Care Information Centre (HSCIC) gespeichert und können von Polizei und andere Behörden jederzeit und ohne richterlichen Beschluss abgerufen werden. Damit ist Großbritannien auf dem besten Weg, zu einem Überwachungsstaat zu werden. Ähnliches droht in Deutschland, wenn nach der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auch die elektronische Gesundheitsakte kommen sollte. Das Argument ist stets dasselbe: Mehr Informationen, so wird versprochen, garantieren auch eine bessere Behandlung.

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Neue Mitglieder

Als neue GenoGyn Rheinland-Mitglieder begrüßen wir:

  • 594 Frau Dr. Beatrice Kochanek, Langenfeld
  • 595 Frau Dr. Vera Becker, Langenfeld
  • 596 Frau Dr. Johanna Timmermann, Köln
  • 597 Frau Dr. Stefanie Hundegger, Köln
  • 598 Frau Dr. Julia Runge, Bonn

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Umfrage bestätigt: IGeL absolut sinnvoll

Seit Jahren sorgen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) für Schlagzeilen – selten für positive. Das Für und Wider um Nutzen und Notwendigkeit der IGeL spaltet Ärzte und Kassen tief: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beansprucht für sich, mit ihren Leistungen eine ausreichende Versorgung der Patienten zu finanzieren. Das sehen Ärzte völlig anders. Längst nicht alles, was medizinisch sinnvoll ist, findet auch Eingang in den gesetzlichen Leistungskatalog. Dem zunehmenden Wunsch vieler Patienten nach modernsten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entsprechend werden IGeL angeboten – und Ärzte dafür in der öffentlichen Debatte vielfach als Abzocker gescholten. „Das ist natürlich keine Abzocke, denn in vielen Fällen sind IGeL absolut sinnvoll. Deutlicher Nutzen wird ihnen auch durch unsere eigene aktuelle Erhebung zu pathologischen Befunden durch IGeL in der Frauenheilkunde bestätigt“, sagt Dr. Jürgen Klinghammer aus dem Vorstand der GenoGyn. Vereinzelt werden IGeL inzwischen auch von einigen Krankenkassen übernommen – für die Frauenärzte ein weiterer Beleg für deren Notwendigkeit.

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„Seniorpartner“ unterstützen GenoGyn

„Seniorpartner“ sind Kolleginnen und Kollegen, die zwar aus ihrer Kassenpraxis ausgeschieden, aber trotzdem Mitglieder der GenoGyn geblieben sind. Das ist sehr schön. Denn mit ihrer Mitgliedschaft unterstützen sie die Arbeit des Vorstandes und zeigen Solidarität mit den Niedergelassenen.

  • Dr. med. Rolf Berg, Rösrath
  • Dr. med. Henning Caliebe, Wesseling
  • Dr. med. Bernd Dombrowa, Siegburg
  • Dr. med. Ulrich Dunker, Berlin
  • Frau Barbara Eichenberg, Krefeld
  • Dr. med. Wolfgang Entemann, Köln
  • Frau Dr. med. Traute Faustmann-Klein, Pulheim
  • Dr. med. Gero Feltens, Geldern
  • Frau Dr. med. Afsane Forsat, Düren
  • Frau Sushila Gautam, Kerpen
  • Frau Dr. med. Mathilde Koch, Köln
  • Dr. med. Volker Meyer, Köln
  • Frau Dr. med. Marita Nuppeney, Ahrweiler
  • Frau Dr. med. Irene Pauli, Köln
  • Dr. med. Volker Porezag, Köln
  • Frau Dr. med. Barbara Reiser, Siegburg
  • Dr. med. H. Jürgen Sanders, Norden
  • Dr. med. Frank Weiland, Köln

 

Selbstverständlich erhalten die „Seniorpartner“ weiterhin den Newsletter, alle Einladungen und sämtliche anderen Informationen von und über GenoGyn. Außerdem können sie bei allen Einkaufspartnern die GenoGyn-Preise nutzen. Bei Veranstaltungen zahlen sie den um 50% ermäßigten Preis der GenoGyn-Mitglieder.

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Vorsicht bei Arztvermittlungsportalen

Die Teilnahme an Arztportalen, die gegen Gebühr oder Prämie Patienten empfehlen oder vermitteln, verstößt gegen das ärztliche Standesrecht. Darauf weist der Justiziar der GenoGyn, die im Medizinrecht renommierte Anwaltskanzlei Dr. Halbe – Rechtsanwälte, hin. In jüngster Zeit häufen sich Anfragen, wonach Arztportale bei Niedergelassenen auf Kundenfang gehen („Aufgrund einiger Empfehlungen Ihrer Praxis durch zufriedene Patientinnen möchten wir Sie nunmehr gerne in unser Netzwerk aufnehmen.“). Als Entgelt für die Vermittlung eines Ersttermins eines gesetzlich versicherten Neupatienten wird zum Beispiel eine Gebühr von 10 Euro pro Patient, für die eines Ersttermins eines privat versicherten Neupatienten eine Gebühr von 50 Euro pro Patient verlangt. So was geht ganz und gar nicht. Aber natürlich wollen die Portale nicht nur vermitteln und daran verdienen, sondern sie wollen weit mehr, nämlich Einfluss auf die Termingestaltung der Praxis nehmen, online versteht sich. Und da hakt es ein zweites Mal, mindestens genauso kräftig. Diesmal aber nicht durch ärztliches Standesrecht, sondern durch die Internet-Realität. Und die heißt: Wer online ist, der ist transparent. Durch und durch, und da helfen auch keine noch so ausgeklügelten Sicherheitsmaßnahmen. Und wenn Fremde in den Praxisrechner online Termine eingeben können, dann können Fremde online auch Daten absaugen – von der Praxis selbst und von Patienten. Ärztliche Schweigepflicht, Datensicherheit, Datenschutz, Selbstbestimmung des Patienten u.v.a.m. werden zur Farce.

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Fortbildungspflicht auch für angestellte Ärzte

Am 30. Juni ist es wieder soweit: Bis dahin müssen alle Vertragsärzte nachweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind, d.h. sie müssen bis dahin der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber dokumentieren, dass sie in den letzten fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben haben. Tuen sie es nicht, sieht das Gesetz Kürzungen des vertragsärztlichen Honorars vor. Die Sanktion endet mit Ablauf des Quartals, in dem der Arzt den vollständigen Fortbildungsnachweis erbringt. Dazu gibt es aber noch eine Ergänzung, die nicht unbedingt jedem präsent ist, jedoch überraschende Folgen für Dritte haben kann: Auch Ärzte, die in einem Medizinischen Versorgungszentrum oder in einer Praxis angestellt sind, müssen den Fortbildungsnachweis erbringen, sofern sie gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Versäumt nur ein einziger angestellter Arzt den Nachweis, dann wird nicht nur dessen Honorar, sondern das Honorar sämtlicher dort tätigen Ärzte mit Kürzungen belegt.

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„Pille danach“ ohne Beratung davor?

Kondom kaputt, Antibabypille vergessen? Nach ungeschütztem Sex ist die zügige Einnahme der „Pille danach“ gefordert, wenn eine Schwangerschaft vermieden werden soll. Ist der Frauenarzt erst nach dem Wochenende für ein nötiges Rezept wieder erreichbar, wird die Zeit dafür knapp. Nach mehr als zehn Jahren könnten jetzt aber auch in Deutschland die Ampeln für eine rezeptfreie „Pille danach“ auf Grün umspringen: Nach dem Bundesrat hat nun auch der Fachausschuss für Verschreibungspflicht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Aufhebung der bisherigen Rezeptpflicht empfohlen. Die Experten sähen keine medizinische Notwendigkeit, länger an ihr festzuhalten, teilte die Bundesoberbehörde am 14. Januar 2014 mit. Die Gynäkologen der ärztlichen Genossenschaft GenoGyn zeigen sich indes besorgt.

Grundsätzlich sei es sicher begrüßenswert, dass die betreffenden Frauen möglichst ohne Verzögerung frühzeitig ein Notfallkontrazeptivum einnehmen, heißt es aus dem Vorstand der GenoGyn. Auf der anderen Seite stehe die Sorge, dass viele dieser Frauen nicht mehr für die mit der Verschreibung der „Pille danach“ verbundene Beratung erreichbar sind. Häufig benötigten gerade die Frauen eine Notfallkontrazeption, bei denen eine erweiterte Verhütungsberatung besonders angebracht wäre. Und die Erfahrung in der Praxis zeige, dass in vielen Fällen ein gleichzeitiges Gespräch über nachhaltigere Möglichkeiten der Kontrazeption durchaus gewünscht und oft hilfreich sei, damit diese Pille künftig gar nicht erst erforderlich wird. So biete zum Beispiel die regelmäßige Einnahme einer handelsüblichen Antibabypille auf jeden Fall mehr Sicherheit als die Notfallpille, so der GenoGyn-Vorstand weiter. Nachts an der Ausgabeklappe der Apotheke beim Verkauf der „Pille danach“ sei entsprechende Beratung nicht zu leisten. Die Gynäkologen sehen zudem die Gefahr, dass Frauen durch den rezeptfreien Erwerb die empfohlene ärztliche Nachsorge im Gefolge der Einnahme des Präparates aus den Augen verlieren könnten. Ausdrücklich weisen die Frauenärzte darauf hin, dass die BfArM-Empfehlung nur die „Pille danach“ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel betrifft. Die neuere und nach ersten Vergleichsstudien effektivere Alternative mit dem Wirkstoff Ulipristal bliebe weiter verschreibungspflichtig. Diese Unterscheidung sei nicht nachvollziehbar und könne zudem zur Verunsicherung der Frauen beitragen.

Für beide Wirkstoffe gilt: Je früher sie eingenommen werden, desto zuverlässiger ist ihre Wirkung. Die bislang „klassische“ Variante mit dem Wirkstoff Levonorgestrel wirkt binnen 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, allerdings nimmt ihre Wirksamkeit bereits nach 48 Stunden deutlich ab, ehe sie jenseits der 72-Stunden-Grenze auf null sinkt. Die „neuere“ Variante mit dem Wirkstoff Ulipristal ist seit 2009 erhältlich und kann noch bis zu fünf Tage nach ungeschütztem Sex ungewollte Schwangerschaften verhindern. In ersten Vergleichsstudien schnitt das Ulipristal-Präparat, das weiterhin verschreibungspflichtig bleiben wird, in Bezug auf die Zuverlässigkeit statistisch besser ab als der Levonorgestrel-Konkurrent. Potentielle Anwenderinnen der „Pille danach“ sollten über diese Unterschiede informiert sein, meinen die Frauenärzte der GenoGyn.

Die postkoitale Pille verhindert oder verzögert hormonell den Eisprung der Frau. Wird die Pille erst eingenommen wenn sich die Eizelle bereits aus dem Eierstock gelöst hat, kann die „Pille danach“ eine Befruchtung nicht verhindern. Die Notfallverhütung wirkt nur rückwirkend und zeitlich eng begrenzt. Rechtzeitig eingenommen kann sie lediglich den Eintritt einer Schwangerschaft unterbinden, nicht jedoch eine bereits eingetretene Schwangerschaft beenden. Damit unterscheidet sie sich grundsätzlich von sogenannten Abtreibungspillen.

Das BfArM-Expertenvotum für die Abschaffung der Verordnungspflicht für das Levonorgestrel-Präparat wird nun als Empfehlung ans Bundesgesundheitsministerium weitergeleitet. Dessen neuem Chef Hermann Gröhe obliegt dann die Entscheidung, ob die Rezeptpflicht fällt oder nicht. Der CDU-Mann will zwar zunächst die schriftliche Begründung der BfArM-Empfehlung abwarten, die Union hatte aber bereits vor der Wahl eine Freigabe abgelehnt. Weil das Thema auch im Koalitionsvertrag mit der SPD ausgespart worden ist, bleibt das Ergebnis abzuwarten. Das gilt auch für die Frauenärzte der GenoGyn, die im Falle einer rezeptfreien Notfallkontrazeption fehlende Verhütungsberatung und die medizinischen Folgen zunehmender unkontrollierter Anwendungen befürchten.

Die mit der rezeptfreien Abgabe der „Pille danach“ verbundene Forderung einer entsprechenden Beratung hält die ärztliche Genossenschaft für realitätsfern. Denn eine Beratung zu geeigneteren Verhütungsmethoden, die über die bloßen Einnahmehinweise hinausgeht, sei im Verkaufsraum einer Apotheke kaum möglich und könne nur in einer Arztpraxis erfolgen. Die „Pille danach“ sei eine medizinische Notfallmaßnahme, auf die nur in Ausnahmefällen zurückgegriffen werden sollte. Es stehe zu befürchten, dass die Abgabe ohne Rezept und ohne Inanspruchnahme ärztlicher Sachkenntnis letztlich sogar für die Betreffenden von Nachteil sein kann. Nach gründlicher Abwägung spricht sich der Vorstand der GenoGyn daher für die Beibehaltung der Rezeptpflicht aus.

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Grundkurs Impfen im Selbststudium

Die Freiburger CC Communication Consulting GmbH, seit 2012 Kooperationspartner der GenoGyn, bietet einen Grundkurs Impfen im Selbststudium an. Interessant dürfte der Kurs vor allem für diejenigen sein, deren Weg zu den üblichen Veranstaltungsorten sehr weit ist, wenn es keine Kinderbetreuung gibt oder für die, denen es schlicht an Zeit fehlt, sich einen ganzen Tag in ein Seminar zu setzen. Mit dem Fernstudium, das von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 6 Punkten zertifiziert ist, lassen sich die Grundlagen des Impfens zeitlich und örtlich unabhängig erwerben. Die übliche Kursgebühr beträgt 50 Euro. Für Mitglieder der GenoGyn kostet der Kurs (incl. 19% USt.) 40 Euro.

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