Gebärmutterhalskrebs (Fachbegriff: Zervixkarzinom) entsteht in Folge einer Infektion mit Humanen Papillomviren (HPV), von denen die HPV-Stämmen 16 und 18 als besonders kritisch gelten. STYLEBOOK sprach mit dem Facharzt für Gynäkologie Dr. med. Jürgen Klinghammer über Früherkennung, Impfung und Vorbeugung. weiter

Seit Anfang Januar läuft offiziell das neue, organisierte Screening zur
Früherkennung des Zervixkarzinoms. Doch der Start fällt holprig aus.

Es ist eine Erfolgsgeschichte, die fortgeschrieben werden soll: In Deutschland ist die altersstandardisierte Neuerkrankungsrate beim Gebärmutterhalskrebs zwischen 1970 und 2000 auf ein Viertel des Ausgangswerts gesunken. Zurückgeführt wird das unter anderem auf das im Jahr 1971 eingeführte Früherkennungsprogramm mit jährlichen Pap-Abstrichen bei Frauen ab 20 Jahren, um Präkanzerosen zu erkennen. In den vergangenen zehn Jahren stagnierte die Inzidenz bei jährlich 4300 bis 4700 Neuerkrankungen; etwa 1500 Frauen sterben pro Jahr infolge eines Zervixkarzinoms. Ab diesem Jahr steht ein Umbruch der Zervixkarzinom-Vorsorge bevor.
Hintergrund: Die persistierende Infektion mit HPV (Humane Papillomaviren) gilt als Hauptursache für die Entstehung von Zervixkrebs. Mit Hilfe des HPV-Tests lassen sich Hinweise auf Präkanzerosen der Zervix besser entdecken als mit der zytologischen Untersuchung und das Screening-Intervall lässt sich auf drei bis zehn Jahre verlängern. Die HPV-Impfung soll die Zahl jährlich auftretender Präkanzerosen an der Zervix verringern. weiter

In einem Monat, zum 1. Januar 2020, soll das neue Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramm starten. Doch nun fordert der Berufsverband der Frauenärzte vom Bundesgesundheitsministerium, den Start zu verschieben. Er fürchtet ein „Chaos in den Praxen“.

Wesentliche Fragen zur Umsetzung des neuen Zervixkarzinoms-Screenings seien einen Monat vor Start offen und eine flächendeckende Versorgung nicht gewährleistet, schlägt der Berufsverband der Frauenärzte in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium Alarm, das dem änd vorliegt. „Der Erfolg des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms sollte nicht durch die vielen ungeklärten Fragen zur Praxis-Organisation, Qualifikation, ausreichenden Finanzierung, zu den strukturellen Voraussetzungen und zum Datenschutz der Patientinnen gefährdet werden“, heißt es darin.

Ungeklärt ist demnach, „wie die Abklärungskolposkopie von pathologischen Befunden als flächendeckende Versorgung angeboten werden kann: Es gibt Bundesländer, in denen nur ein bis zwei Ärzte abklärungskolposkopisch tätig sind bzw. die entsprechende Qualifikation gemäß der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie erwerben konnten“. Es lägen zur Zeit auch keine Informationen vor, wie Vertragsärzte darüber informiert werden, welche Ärzte eine Abklärungskolposkopie durchführen dürfen.

„?Da mangels Genehmigung die zur Flächendeckung notwendige Anzahl von Dysplasie-Sprechstunden für die Abklärungskolposkopie nicht existieren, können, trotz ihres gesetzlich verbrieften Anspruches, nicht alle Patientinnen mit auffälligen Befunden durch die zwingend notwendige Abklärungskolposkopie weiter versorgt werden – oder nur mit dem Risiko eines gesundheitlichen Schadens ohne Anspruch auf Patientensicherheit mit großer zeitlicher Verzögerung und entsprechendem, unzumutbarem Reiseaufwand“, kritisiert der Verband.

Ein Problem sei auch eine fehlende Einbindung der notwendigen Softwaremodule in die Arztinformationssysteme der Praxen zur Umsetzung geforderten elektronischen Dokumentation.

„Ungeklärt ist“, schreibt der Verband weiter, „wie die Finanzierung der Abklärungs-Kolposkopie und der neu konzipierten und in ih?rem Umfang aufwändigen Krebsfrüherkennungsuntersuchung geregelt wird“ und „wie alle Praxen bundesweit bis 02.01.2020 ausreichend mit den in der Richtlinie vorgesehenen altersspezifischen Versicherteninformationen versorgt werden. ?Insgesamt sind somit grundlegende Strukturfragen, Versorgungsfragen und Fragen des Datenschutzes ungeklärt, die den geplanten Beginn des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms „Zervixkarzinom“ am 2. Januar unmöglich machen.“

„Das Chaos in den Praxen und die Verunsicherung der Frauen ist vorprogrammiert, fördert nicht ihre Compliance und ist weder ihnen noch ihren betreuenden ÄrztInnen zumutbar“, betont der Verband. Vor diesem Hintergrund müsse der BVF „als Vertreter der 15.000 FrauenärztInnen auf der Verschiebung des Inkrafttretens des neuen Programms zur Früherkennung des Zervixkarzinoms bestehen“.

GenoGyn unterstützt Forderung

Die Ärzteorganisation GenoGyn, die rund 600 niedergelassene Frauenärztinnen und –ärzte vertritt, hat sich am Montag der angeschlossen. „Die Folgen des neuen Screenings mit seinem methodischen Paradigmenwechsel bei der Früherkennung des Zervixkarzinoms sind für unsere Patientinnen bisher kaum absehbar und deshalb Gegenstand zahlreicher fachinterner Diskussionen“, sagte GenoGyn-Vorstand Dr. Edgar Leißling. „Es muss aber auch auf den Tisch, dass die praktische Umsetzung des Programms wenige Wochen vor dem Start absolut unzulänglich organisiert ist und für die involvierten Ärzte unzumutbare Unsicherheiten bestehen.“ weiter

 

Der Deutsche Ärztetag in Münster hatte den Gesetzgeber aufgefordert, die ärztliche Prävention im Rahmen der anstehenden Überarbeitung des Präventionsgesetzes (PrävG) zu stärken. Nach Meinung der Ärzteorganisation GenoGyn ein überfälliger Schritt: „Wir begrüßen den Beschluss außerordentlich, denn bisher fehlt die strukturelle Einbindung ärztlicher Kompetenz im Präventionsgesetz“, sagte Dr. Jürgen Klinghammer, Vorstandsvorsitzender der GenoGyn, am Dienstag in Köln.

Die Ärzteorganisation vertritt rund 600 niedergelassene Frauenärzte und hatte dieses Manko, vor allem mit Blick auf die Frauengesundheit und den Schutz des Ungeborenen bereits während des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert. weiter

Die Ärzteorganisation GenoGyn hat den Beschluss des 122. Deutschen Ärztetages, die Thematik Frauengesundheit im Rahmen einer anstehenden Überarbeitung des Präventionsgesetzes zu beachten, begrüßt.

zwd Köln. Bisher fehlten im seit 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetz (PrävG) die Aspekte Frauengesundheit und der Gesundheitsschutz Ungeborener in den erklärten Gesundheitszielen gänzlich. „In der jetzigen Gesetzesform geht enormes Präventionspotenzial verloren“, mahnte der Frauenarzt Jürgen Klinghammer, Vorstandsvorsitzender der GenoGyn. Die Ärzteorganisation hatte dieses Manko, vor allem mit Blick auf die Frauengesundheit und den Schutz des Ungeborenen, bereits während des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert. weiter

Patientinnen besser versorgen und der Budgetierung entkommen: Die moderne Präventionsmedizin macht beides möglich, sagt Frauenarzt Dr. Edgar Leißling aus dem Vorstand der Ärzteorganisation GenoGyn, die für das notwendige Fachwissen sorgt. weiter

Patientinnen besser versorgen und der Budgetierung entkommen: Die moderne Präventionsmedizin macht beides möglich, sagt Frauenarzt Dr. Edgar Leißling aus dem Vorstand der Ärzteorganisation GenoGyn, die für das notwendige Fachwissen sorgt. weiter

 

Inzwischen besteht kein Zweifel mehr. Golf leistet beste Prävention der Alzheimer-Demenz, weil unser Sport auch das Hirn intensiv beansprucht
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Individualisierte Prävention statt Reparaturmedizin: Nach dieser Devise macht sich die Ärzteorganisation GenoGyn seit Jahren für die Präventionsmedizin stark, besonders auch mit ihren zertifizierten Fortbildungen für Frauenärztinnen und -ärzte. Die Ausbildungsstaffel 2019 findet in 2 Blöcken am 25. und 26. Januar sowie am 22. und 23. Februar 2019 in Köln statt und fasst relevante Erkenntnisse der modernen Präventionsmedizin aus verschiedenen medizinischen Disziplinen in kompakter Form zusammen. weiter

Der gesellschaftliche Trend hält seit den 1970er Jahren an: Mütter werden immer älter. Längere Ausbildungszeiten, der Wunsch nach Karriere und finanzieller Sicherheit oder der fehlende Partner sind bekannte Gründe für das Verschieben der Familiengründung. Aber auch die Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin tragen dazu bei, dass der Kinderwunsch immer häufiger vertagt wird und die Zahl später Schwangerschaften zunimmt. Heute ist fast ein Viertel der Mütter in Deutschland bei der Geburt älter als 35 Jahre. Damit gilt ihre  als eine Risikoschwangerschaft. weiter