Notdienstreform: „Es ist rechtens“ (07/2013)
Das Aktionsbündnis Fachärztlicher Organisationen (AFO) hat gefragt, und Dr. jur. Horst Bartels von der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat geantwortet. Ihm zufolge ist es rechtens, wenn in der KVNO-Vertreterversammlung Psychotherapeutische Mitglieder, ermächtigte Krankenhausärzte und in zugelassenen Versorgungszentren angestellte Ärzte über eine Reform abstimmen, an deren Konsequenzen sie weder personell noch finanziell beteiligt sind.
