Telefon und Empfang – die Visitenkarte

Den Praxisalltag leichter meistern bedeutet: Zeit sparen und Nerven schonen. Der neue Partner der GenoGyn, Dietmar Karweina aus Overath, weiß, wie man trotz Hektik und Stress und trotz hoher Herausforderungen, eine gute Arbeits- und damit auch Lebensqualität für jede MFA persönlich und für die Praxis insgesamt erreichen kann. So hilft eine souveräne Gesprächsführung am Telefon und an der Anmeldung, Zeit zu sparen. Auch der souveräne Umgang mit „schwierigen“ Patienten hilft, Zeit zu sparen. Ein gutes Selbstmanagement stärkt das Selbstvertrauen, schont die Nerven und fördert das innere Gleichgewicht. Schließlich schafft ein guter Teamgeist bessere Arbeitsergebnisse und erhöht die Motivation. Das alles passiert in der heutigen Zeit nicht von selbst und schon gar nicht zufällig – Karweinas Workshops, das Buch und die CD unterstützen uns dabei.
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Organscreening – gut gemacht, KV!

Der Bewertungsausschuss hat, das wissen längst alle, ein weiteres Mal geschludert: Leistung etabliert – Honorar vergessen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), da selbst Teil des Bewertungsausschusses, hat den Fehler natürlich sofort bemerkt, überlegte kurz und informierte dann unverzüglich, d.h. sieben Wochen nach Inkraftreten der neuen Mutterschafts-Richtlinien (MuRL) die Kassenärztliche Vereinigungen, welches Vorgehen – bis zur Festlegung einer Vergütungsregelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) – sie ab dem 1. Juli den Vertragsärzten empfiehlt: Honorierung per Privatrechnung nach GOÄ. Auch die KVNo reagierte blitzschnell und teilte sechs Wochen später, am 1. Juli, also an genau jenem Tag, an dem die neuen MuRL gültig wurden, den niedergelassenen Gynäkologen das von der KBV empfohlene Vorgehen mit.

Nun weiß jeder Arzt, wie eine Privatrechnung nach GOÄ auszusehen hat. Die Bemessung der Gebühren ist in der Regel zwischen dem Einfachen und dem 2,3fachen zulässig bzw. bei bestimmten Leistungen zwischen dem Einfachen und dem 1,8fachen. Bei den für das Organscreening abrechenbaren Leistungen (Nr. 3 und analog Nr. 5373), die unter Berücksichtigung der dafür erforderlichen Gerätequalität, des dafür erworbenen und per Prüfung zertifizierten Könnens und unter Berücksichtigung des trotzdem damit verbundenen forensischen Risikos kommen, da bestand durchweg Einigkeit, ausschließlich die Faktoren 2,3 bzw. 1,8 infrage. In der Summe macht das 219,45 Euro. Eigentlich müsste noch ein Inflationsausgleich von etwa 30 Prozent hinzu addiert werden, denn die Grundbeträge stammen noch aus dem Jahr 1996.

Aber wie dem auch sei: Krasser kann die Schieflage eines EBM, also der Grundlage vertragsärztlicher Honorierung, nicht bloßgestellt werden. Da werden auf der einen Seite für eine dreimonatige Schwangerenrundumversorgung ganze 106,37 Euro gezahlt, und allein für die eine neue Untersuchung empfiehlt die KBV praktisch ein Honorar von 219,45 Euro.

So oder so ähnlich muss das wohl auch die KVNo gesehen und sich vermutlich fürchterlich geschämt haben. Jedenfalls setzte sich die KVNo – als „Interessenvertreter der Vertragsärzte“ – und, wie man hörte, unter dem Einfluss einiger Laienpolitiker mit den meisten Gesetzlichen Krankenkassen zusammen und vereinbarte am 17. Juli mit diesen eine Übergangsregelung – mit dem Ergebnis, dass bei beiden Gebührennummern nur das minimal Mögliche, nämlich der jeweils einfache Satz angesetzt wird. Das entspricht in der Summe 119,49 Euro. Darüber werden sich die Kassen gefreut haben, doch auch dieser Betrag ist immer noch höher als sie den Vertragsärzten für die komplette Schwangerschaftsbetreuung pro Quartal zahlen. Und damit die Schwangeren nur ja nichts davon mitkriegen, wird dieses Honorar von den Vertragsärzten via Symbolnummern direkt über die KV abgerechnet – natürlich „außerhalb der RLV/QZV und außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung“. Wie schön.

Alles in allem darf man einmal mehr festhalten: Vermutlich gibt es in Deutschland kaum einen Berufsstand, dem es immer wieder so perfekt gelingt, sich selbst zielsicher, konsequent und lustvoll ins eigene Knie zu schießen. Nebenbei: Nach § 1, Abs. 2 der KVNo-GKV-Vereinbarung ist nach wie vor auch die von der KBV empfohlene Honorierung per Privatrechnung nach GOÄ möglich – „kann“ steht schließlich da. Doch wer möchte mit einer Schwangeren stundenlang diskutieren, wenn deren Freundin bei einem anderen Arzt „nichts“ bezahlen muss?

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Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau XYZ,

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Für die Feststellung Ihres Rentenanspruchs benötigen wir die folgenden Unterlagen:

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Denken Sie immer daran:

GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
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Fachkundeseminar zur MuVo

Die Freiburger CC Communication Consulting® GmbH, in Sachen Online-Stellenbörse (mfa-jobnet.de) Partner der GenoGyn, veranstaltet am Mittwoch, dem 17. Juli 2013, in Köln ein Fachkundeseminar für MFA zum Thema „Mutterschaftsvorsorge bei normalem Schwangerschaftsverlauf“. Geleitet wird das Seminar, das um 14.00 Uhr beginnt und etwa fünf Stunden dauert, von der Kölner Frauenärztin Dr. Gerda Enderer-Steinfort. GenoGyn-Mitglieder zahlen einen Vorzugspreis.
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Notdienstreform: „Es ist rechtens“

Das Aktionsbündnis Fachärztlicher Organisationen (AFO) hat gefragt, und Dr. jur. Horst Bartels von der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein hat geantwortet. Ihm zufolge ist es rechtens, wenn in der KVNO-Vertreterversammlung Psychotherapeutische Mitglieder, ermächtigte Krankenhausärzte und in zugelassenen Versorgungszentren angestellte Ärzte über eine Reform abstimmen, an deren Konsequenzen sie weder personell noch finanziell beteiligt sind. Außerdem ist es rechtens, wenn künftig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte via Umlage mit ihrem eigenen Geld zur Finanzierung des Notdienstes in Gänze oder teilweise herangezogen werden. Und das, so Bartels, gemäß Paragraf Soundso, Soundso und Soundso, juristisch also alles offenbar clean – aber trotzdem ein Unding. Denn wie können solche zumindest zweifelhaften Bestimmungen überhaupt zustande kommen? Wahrscheinlich hat der Grünen-Politiker Winfried Kretschmann recht, als er einmal in einem SPIEGEL-Gespräch bedauernd anmerkte: „Es entscheidet in der Demokratie nicht das Richtige über das Falsche, sondern die Mehrheit über die Minderheit.“
Das Antwortschreiben

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Neuer Partner: TEAM IMPULS

Nach den sehr guten Erfahrungen mit TEAM IMPULS, das am 22. Mai in Köln ein alle Teilnehmer begeisterndes „Notfalltraining für Praxisteams“ durchgeführt hatte, hat GenoGyn die Partnerschaft mit dem Unternehmen aus dem niederbergischen Heiligenhaus inzwischen ausgeweitet. So können GenoGyn-Mitglieder ab sofort zu interessanten Sonderkonditionen unter anderem Inhouseschulungen buchen oder Notfallausstattungen und -Artikel beziehen.
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Die Betriebsärzte sind clever

Nachdem mit dem aktuellen Kabinettsentwurf das schon seit Langem geplante Präventionsgesetz mittlerweile Fahrt aufgenommen hat und wohl noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden wird, melden sich von allen Seiten Interessenvertreter, um – quasi in letzter Minute – die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes zu beeinflussen. Auch GenoGyn ist nicht untätig geblieben und hat, soweit bekannt, als erste Gynäkologengruppierung dem Bundesgesundheitsminister die herausragende Bedeutung der Frauenärztinnen und Frauenärzte bei der Primärprävention deutlich machen können. Anders die Betriebsärzte. Sie begnügen sich nicht mit dem, was sie sowieso schon tun, sondern wollen jetzt zusätzlich noch bei anderen Fachgruppen wildern. So erklärte kürzlich Dr. Wolfgang Panter, der Präsident des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte: „Wenn Betriebsärzte die Möglichkeit erhielten, zum Beispiel Krebsvorsorgeuntersuchungen anzubieten, könne damit ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung von Volkskrankheiten geleistet werden.“ Nein, die Betriebsärzte sind doch nicht, wie eingangs behauptet, clever. Sie sind schlichtweg dreist.

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GOP 01770 auch bei 75g-Test abrechenbar

Es ist einfach falsch, wenn behauptet wird, dass die GOP 01770 EBM (Betreuung einer Schwangeren) nicht abgerechnet werden darf, wenn bei dem GDM-Screening statt des 50g-Testes ein 75g-Test als IGeL durchgeführt wird. Nach Abschnitt A 8 der Mutterschaftsrichtlinien muss der 50g-Test zwar „angeboten“ und kann ab dem 1. Juli mit der GOP 01776 EBM abgerechnet werden, was aber nicht heißt, dass er auch durchgeführt wird. Jeder Schwangeren steht es frei, das Angebot abzulehnen und stattdessen sich direkt für den aussagekräftigeren 75g-Test als IGeL zu entscheiden. Allerdings ist es ratsam, das vorgeschriebene Angebot des GKV-50g-Testes zu dokumentieren.
Mutterschaftsrichtlinien (8.3.2013)

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Umfrage gegen IGeL-Bashing

Im Moment ist es ruhig an der IGeL-Front. Mit „Front“ ist das IGeL-Bashing gemeint, das, gesteuert von Krankenkassen, Medien und Politik, immer wieder wellenweise die Republik überzieht. Doch die derzeitige Ruhephase dürfte wohl nicht allzu lange dauern, und so sollte man die verbleibende Zeit nutzen, um sich einmal Gegenstrategien zu überlegen. GenoGyn hat das gemacht und inzwischen einen Meldebogen entwickelt, mit dem erfasst werden kann, wie häufig durch die in der Frauenheilkunde angebotenen IGeL relevante Erkrankungen erkannt werden. Teilnehmen an der Umfrage können sowohl GenoGyn-Mitglieder als auch Nichtmitglieder-Praxen. Die Meldebögen der Praxen sollen als Zahlenbasis dienen, Kritikern wie dem IGeL-Monitor und seiner fragwürdigen Nutzen-Schaden-Abwägung mit statistisch belastbaren Informationen über den Nutzen einiger IGeL in der gynäkologischen Praxis entgegentreten zu können. Je mehr Praxen an der Aktion teilnehmen, desto aussagekräftiger wird die Erhebung ausfallen. Der Bogen kann von dieser Seite heruntergeladen und zur weiteren Verwendung beliebig oft kopiert werden. Weitere Informationen über die Initiative sind in der Geschäftsstelle der GenoGyn (Marion Weiss – Telefon: 0221 / 94 05 05 390) erhältlich.
Zum IGeL-Meldebogen

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Ärztinnen und Ärzte gesucht

Die Mediabolo TV Casting GmbH suchte für die Quizsendung Der große SAT1 IQ-Test 2013 als Kandidaten Ärztinnen und Ärzte – zwischen „18 und 80 Jahren“. In der Sendung sollten sie zeigen, ob sie kombinieren und logisch denken können – sollten zeigen, ob ihr Kurzzeitgedächtnis funktioniert und ob sie noch kopfrechnen können. Aber nicht allein, sondern in einer Gruppe mit 49 Mitstreitern. Und sie alle gemeinsam gegen fünf andere Gruppen. Die teilnehmenden Gruppen bestanden aus (interessant auch die Reihenfolge) Landwirten, Abiturienten, Friseurinnen, Ärzten, Bodybuildern und IT-Mitarbeitern. Die Live-Sendung fand statt am Freitag, 17. Mai. Gesehen? Dann wissen Sie, welche Gruppe gewonnen hat. Vermutlich die Bodybuilder, oder?

Denken Sie immer daran:

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