Notfalltraining wird wiederholt

Das Notfalltraining für Praxisteams am 22. Mai in Köln war absolut klasse, so das einhellige Urteil der Teilnehmer. Mehr noch: Es war restlos ausgebucht. Deshalb und weil im Vorfeld etliche Anmeldungen aus Platzgründen nicht mehr angenommen werden konnten, wird GenoGyn in Zusammenarbeit mit TEAM IMPULS, Heiligenhaus, das Seminar wiederholen – voraussichtlich schon im Herbst dieses Jahres. Wer sich bereits jetzt einen Platz sichern möchte, kann das gerne bei der Geschäftsstelle tun, Marion Weiss – Telefon: 0221 – 94 05 05 390, d.h. Frau Weiss ist vom 4. Juni bis zum 26. Juni in Urlaub, aber Telefax geht immer (Nr. 0221 – 94 05 05 391).

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Daniel Bahr: G-BA entscheidet

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat, was bereits niemand mehr erwartet hatte, inzwischen doch geantwortet. Vier Wochen später, nachdem GenoGyn ihn schriftlich gebeten hatte, in dem von der Bundesregierung geplanten Präventionsgesetz neben Hausärzten, Betriebsärzten und Kinderärzten auch die Frauenärzte mit einzubeziehen, schrieb Bahr am 17. Mai (Posteingang: 27. Mai), dass er den hohen Anteil der präventiven Maßnahmen in der täglichen Arbeit der Gynäkologinnen und Gynäkologen durchaus zu würdigen wisse, und hob dabei ausdrücklich die von GenoGyn initiierte zertifizierte Ausbildung in „Präventionsmedizin“ hervor. Allerdings, so Bahr, bleibe es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), darüber zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welche präventiven Leistungen der Gynäkologinnen und Gynäkologen Bestandteil einer Gesundheitsuntersuchung im Sinne des § 25 SGB V-E sind. Diese Auskunft ist natürlich nicht wirklich befriedigend, denn im Präventionsgesetz werden die Hausärzte, Betriebsärzte und Kinderärzte bleiben, die Frauenärzte dagegen offenbar nicht hinzukommen. Doch immerhin: Dem Bundesgesundheitsministerium ist das Problem jetzt bekannt. Vielleicht ergibt sich, zum Beispiel auf dem kleinen Dienstweg zwischen BMG und G-BA, doch noch Spielraum für eine größere Rolle der Gynäkologinnen und Gynäkologen im geplanten Präventionsgesetz.
Das Antwortschreiben

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Aktenmühle heißt Cintas

Die Gautinger Aktenmühle GmbH, seit 2004 Partner der GenoGyn, hat umfirmiert und heißt jetzt Cintas Document Management Germany GmbH. Das Angebot ist gleich geblieben: Cintas vernichtet bundesweit in speziellen Lastwagen vor Ort Akten und Datenträger. GenoGyn-Mitglieder erhalten Sonderpreise.
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Monopoly-Spiele mit der Gesundheit

„Mit dem etwa 20-jährigen Versuch, das Gesundheitssystem Deutschlands planwirtschaftlich zu organisieren, sind deutsche Gesundheitspolitiker gescheitert. Es sollte gründlich reformiert werden, wird in Wahrheit jedoch zu einem überdimensionalen Monopoly-Spiel für Konzerne. Patienten und Ärzte werden dabei zu Teilen einer möglichst profitablen Wertschöpfungskette. Die Gesundheits-Kartelle haben durch ‚Gesundheitsreformen‘ unter Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mit Unterstützung von ihrem Vorgänger Horst Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel ihre Ziele längst gesetzlich verankert …“ so beginnt Bernhard Marquardt, ehemaliger Kassenarzt aus Freudenstadt, seinen Artikel im renommierten Polit-Magazin CICERO-online. Darin beschreibt er umfassend und schonungslos Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des deutschen Gesundheitswesens. Ein unbedingtes Lese-Muss.
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Neue Mitglieder

Als neue GenoGyn Rheinland-Mitglieder begrüßen wir:

  • 581 PD Dr. Christian Rudlowski, Bergisch Gladbach
  • 582 Frau Dr. Ulrike Hüttemann, Leverkusen

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Fragen zur Notdienstreform

Das Aktionsbündnis Fachärztlicher Organisationen (AFO), also HNOnet NRW eG, Orthonet-NRW eG, Uro-GmbH Nordrhein, Anästhesienetz NRW e.V. und GenoGyn eG, hat am 17. Mai 2013 in einem Schreiben an Dr. jur. Horst Bartels von der Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein um die Beantwortung von Fragen rund um die geplante Notdienstreform gebeten. Dabei ging es einmal um die Frage, ob es rechtens ist, wenn in der KVNO-Vertreterversammlung Psychotherapeutische Mitglieder, ermächtigte Krankenhausärzte und in zugelassenen Versorgungszentren angestellte Ärzte über eine Reform abstimmen, an deren Konsequenzen sie weder personell noch finanziell beteiligt sind, und zweitens um die Frage, ob es rechtens ist, wenn künftig niedergelassene Ärztinnen und Ärzte via Umlage mit ihrem eigenen Geld zur Finanzierung des Notdienstes in Gänze oder teilweise herangezogen werden. Ob Bartels antwortet? Und wenn ja, was wird er antworten? Wir sind gespannt.
Der Brief

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35. Hochzeitstag

Ein Ehepaar Anfang 60 feiert seinen 35. Hochzeitstag in einem kleinen, ruhigen, romantischen Restaurant.

Plötzlich erscheint eine süße kleine Fee auf ihrem Tisch und sagt: „Dafür, dass ihr beide so ein vorbildliches Ehepaar seid und all die Zeit so liebevoll zueinander wart, werde ich jedem einen Wunsch gewähren.“

Sie: „Oh, ich würde gern mit meinem lieben Mann eine Weltreise auf einem Kreuzfahrtschiff machen.“

Die Fee schwingt ihren Zauberstab, und – plopp! – zwei Tickets für die Queen Mary II erscheinen in ihren Händen.

Der Mann überlegt einen Moment: „Nun, das ist ja alles sehr romantisch, aber so eine Gelegenheit wie diese kommt wohl nie wieder. Es tut mir leid meine Liebe, aber mein Wunsch ist es, eine 30 Jahre jüngere Frau zu haben.“

Seine Frau und die Fee sind zutiefst geschockt, aber ein Wunsch ist ein Wunsch.

Also schwingt die Fee wieder ihren Zauberstab, und – plopp! – der Ehemann ist 92 Jahre alt.

(Die Moral von der Geschichte: Männer, die undankbare Machos sind, sollten daran denken, dass Feen weiblich sind.)

Denken Sie immer daran:

GenoGyn Rheinland blickt in die Zukunft und ist die
Partnerschaft der Erfolgreichen!

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Neue Preise für IGeL-Schnelltests

Bekanntlich erhalten GenoGyn-Mitglieder für diverse IGeL-Schnelltests von unserem Einkaufspartner Alere GmbH Sonderpreise. Diese sind, außer für die Tests ActimTM PROM und ActimTM Partus, inzwischen noch einmal zum Teil deutlich reduziert worden. GenoGyn-Mitglieder erhalten die Liste der GenoGyn-Sonderpreise, das GenoGyn-Bestellfax und ihre Legitimationsnummer bei der Geschäftsstelle (Marion Weiss, Telefon: 0221 – 94 05 05 390).

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Honorarbescheid ohne Vertrauensschutz

Selbst für Kenner der Materie ist die Abrechnungspraxis der KV kompliziert und nicht immer nachvollziehbar und gibt deshalb immer wieder Anlass zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Hauptursache für solche Konflikte ist der Honorarbescheid, denn der hat, und das dürfte manch einem so nicht bekannt sein, keinerlei urkundlichen Wert. Das heißt: Er kann jederzeit und noch Jahre später nachträglich in Frage gestellt werden und zu finanziellen Rückforderungen an den Vertragsarzt führen. Die nachträgliche belastende Korrektur des Bescheides wird damit begründet, dass grundsätzlich kein, sondern nur in Ausnahmefällen ein beschränkt schutzwürdiges Vertrauen des Vertragsarztes in die Endgültigkeit und Richtigkeit des Honorarbescheides bestehe. Das ist schlimm. Schlimmer aber noch ist, dass nicht nur Abrechnungsfehler seitens des Vertragsarztes zu späteren finanziellen Rückforderungen führen können, sondern dass von der KV auch dann Rückforderungen erhoben werden, wenn ein Fehler nachweislich und zugegebenermaßen von ihr selbst gemacht worden ist. Hier ist das Bundessozialgericht gefordert. Es sollte für mehr Rechtssicherheit und Vertrauen sorgen.

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Osteodensitometrie als Kassenleistung

War die Knochendichtemessung bislang nur Kassenleistung, wenn Patienten einen Knochenbruch ohne die normalerweise dafür erforderliche Belastung erlitten hatten und gleichzeitig ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose bestand, so kann sie demnächst auch dann als Kassenleistung abgerechnet werden, wenn aufgrund konkreter Befunde eine medikamentöse Behandlung geplant ist, und wenn die Messung zur Überprüfung der medikamentösen Therapie wiederholt werden soll. So hat es der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschlossen. Allerdings muss der Beschluss vom Bundesgesundheitsministerium noch genehmigt werden.

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